Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

men Raths, und unter Zustimmung Un- 
EEIIIEAUMIIIIII 
F. 1. 
Durch alle Gerichts- Instanzen hindurch 
findet ein Sportel-Ansotz fär richterliche Er- 
kenntnlsse in bürgerlichen Rechteo- 
streitigkelten statt. 
F. 
Der Betrag der Sporkel für ein Er- 
kenmß richtet sch durchgänglg nach der 
Grbbe des Strelt-Gegenstendes, 
ohne Umerschled zwischen dem Haupt-A- 
spruche und den etwaigen Neben Forde- 
rungen, jedoch mit Ausschluß der Prozeß- 
Kosten. 
J. 3. 
Bel Berechnung dieser Groͤße des Strelt- 
Gegenstandes kommt es einzig auf den 
Werth des eingeklagten Objekes, in 
wie ferne solches nämlich in der Klaye 
als streitig bejzelchnet ist, an, ohne 
Räcksicht darcauf, worin das elgentllche 
Interesse bel dem Streite für die Porthelen 
testehe, oder ob im Werfolge der Verhand-= 
lungen eln Thell der elngeklagten Fer- 
derung von dem Beklagten zugestanden 
werde. 
J. 4. 
Wean der Stiele-Gegenstand zwer nicht 
455]0 
in Geld-SSummen besteßt, aber doch auf 
einen bestimmiten Geldes-Werth sich 
zurückführen läßt; so bedlem sich der Rich- 
ter bei dessen Schätzung, wenn es ihm ns- 
ethig scheint, der Hülfe vo#n Sach= eder 
Kunft Verständigen. 
Wird der Rechtsstrele gerade äber den 
Wertb einer Seche geführe; se glebt dle- 
jenige Schäung, auf wesche die Entschel- 
dung des Zechtsstrelts selbst ssch gränden 
auch dle Norm für den Sportel, Aasagz 
bßt aber der Stcelt, Gegenstand selner 
Natar nach elne bestimmte Schöung 
nicht zu (res ingestimabilis): so wird dach 
blos zum Behufe des Sportel. An- 
sabes, nach Maßgabe der Umstände, ela 
Hewisser Geld-Anuschlag vom Ge- 
richte festgesetzt. 
J. 6. 
Die vom Rlchter erster Jastanz festge 
setzte Bestimmung des Streitwerihes, ist 
in Hlnsicht auf den Spertel-Ansah 
auch für dle folgenden Instanzen emschel- 
dend. 
Dem höberen Nichter stehr ordemtlicher 
Weise eine Abänderung derselben nlcht zu 
Beruht jedoch der Spertel-Ansatz auf 
dem Anschlag einer nach ihrem wahren 
Werthe ulcht zu schtenden Soche; so
	        
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