Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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wurde vermige Beschlusses vom 17., berg, Bekl., Producten am andern Theil, 
insin. den 329. Mov. unter Abänderung Schadens-Ersatz betreffend, wurde ver- 
des am 18. Jannar 1814 erbffneten möge Erkenntulsses vom 1., und publ. 
unterrichterlichen Erkenninisses dahin er- den 29. Nov. u. 2. Dec. der Beklagte 
kannt, daß Bekl., Ant, von der gegen von der gegen ihn angestellten Klage 
ihn angestellten Klage unter Compensi- entbunden, und der Klaͤger in die Kosten 
rung der Kosten erster und zweiter In- des Prozesses, auch wegen muthwilligen 
stanz zu entbinden sey. Streits zu einer Gefängnißstrafe von 
3. In der Appellationssache von dem vor- acht Tagen verurthellt. 
maligen Stadtgerlchte Stuttgart zoi- 4. In der Appellationssache von dem 
schen dem Kaufmann Meef daselbst und Oberamtsgerichte zu Stuttgart zwischen 
mebreren andern in den Akten benann- Leopeld Vogel, von Harthausen, Bekl., 
ten Gläubigern des in Conkurs gerathe-= Anten, und Mlchael Widmann, Schfer 
nen Kaufmenns Kylius, vormals zu zu Untersielmingen, Kl., Aten, Scha- 
Berg, Enten, Anten, uhd der Ehefrau dens. Ersatz-Forderung betreffend, wurde 
des genannten Kyllus, nun zu Schut- vermöge Beschlusses vom 28. September 
tern im Großherzogthum Baden, geb. und publ. 5. Nov. das unterrichterliche 
Ströhlin, Mit-#Lurin, Atin, Location ei- Erkenntniß vom r3. Jun. d. J. unter 
ner Ferderang im Gante ihres Ehe- Bergleichung der Kosten der zweiten 
manns betreffend, wurde gegen das am Instanz bezlehungsweise bestätigt und 
9. Febr. 1818 eröffnete Locations-Ur- abgeändert. 
theil am 7. Nov., insin, den 2 Dec. 5. in der Arpellationssache von dem vor- 
unter Vergleichung der bisher aufgegan- maligen Stadtgerichte Stuttgart zwischen 
nen Prozeß-Kosten, jedoch mit Bewels- den Georg Friedrich Weigle'schen Erben 
Vorbehalt für die Alin, reformatorisch von Schwaikbheim, Kl., Anten, und 
erkannt. dem Schustermeister Gettlieb David Lin- 
3. In der Rechtssache erster Instanz zwi- denmayer von Stuttgart, Bekl., Aten, 
schen Davld Eßlinger, Sattler In Weins- eine Hauskaufschillings-Ferderung betref- 
berg, Kl., Produrenten an einem, und fekd, wurde vermoͤge Beschlusses vom 
dem Hofralh von Fezer zu Stuttgart, 2. Oktober und ins. den 26. November 
vormaligen Oberamtmann zu Weins- das unterrichterliche Urtheil vom 15. März