Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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wurde  vermige  Beschlusses  vom  17.,  berg,  Bekl.,  Producten  am  andern  Theil,
insin.  den  329.  Mov.  unter  Abänderung  Schadens-Ersatz  betreffend,  wurde  verdes
  am  18.  Jannar  1814  erbffneten  möge  Erkenntulsses  vom  1.,  und  publ.
unterrichterlichen  Erkenninisses  dahin  er-  den  29.  Nov.  u.  2.  Dec.  der  Beklagte
kannt,  daß  Bekl.,  Ant,  von  der  gegen  von  der  gegen  ihn  angestellten  Klage
ihn  angestellten  Klage  unter  Compensi-  entbunden,  und  der  Klaͤger  in  die  Kosten
rung  der  Kosten  erster  und  zweiter  In-  des  Prozesses,  auch  wegen  muthwilligen
stanz  zu  entbinden  sey.  Streits  zu  einer  Gefängnißstrafe  von

3.  In  der  Appellationssache  von  dem  vor-  acht  Tagen  verurthellt.

maligen  Stadtgerlchte  Stuttgart  zoi-  4.  In  der  Appellationssache  von  dem

schen  dem  Kaufmann  Meef  daselbst  und  Oberamtsgerichte  zu  Stuttgart  zwischen
mebreren  andern  in  den  Akten  benann-  Leopeld  Vogel,  von  Harthausen,  Bekl.,
ten  Gläubigern  des  in  Conkurs  gerathe-=  Anten,  und  Mlchael  Widmann,  Schfer
nen  Kaufmenns  Kylius,  vormals  zu  zu  Untersielmingen,  Kl.,  Aten,  Scha-Berg,
  Enten,  Anten,  uhd  der  Ehefrau  dens.  Ersatz-Forderung  betreffend,  wurde
des  genannten  Kyllus,  nun  zu  Schut-  vermöge  Beschlusses  vom  28.  September
tern  im  Großherzogthum  Baden,  geb.  und  publ.  5.  Nov.  das  unterrichterliche
Ströhlin,  Mit-#Lurin,  Atin,  Location  ei-  Erkenntniß  vom  r3.  Jun.  d.  J.  unter
ner  Ferderang  im  Gante  ihres  Ehe-  Bergleichung  der  Kosten  der  zweiten
manns  betreffend,  wurde  gegen  das  am  Instanz  bezlehungsweise  bestätigt  und
9.  Febr.  1818  eröffnete  Locations-Ur-  abgeändert.
theil  am  7.  Nov.,  insin,  den  2  Dec.  5.  in  der  Arpellationssache  von  dem  vorunter
  Vergleichung  der  bisher  aufgegan-  maligen  Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen
nen  Prozeß-Kosten,  jedoch  mit  Bewels-  den  Georg  Friedrich  Weigle'schen  Erben
Vorbehalt  für  die  Alin,  reformatorisch  von  Schwaikbheim,  Kl.,  Anten,  und
erkannt.  dem  Schustermeister  Gettlieb  David  Lin-3.
  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwi-  denmayer  von  Stuttgart,  Bekl.,  Aten,
schen  Davld  Eßlinger,  Sattler  In  Weins-  eine  Hauskaufschillings-Ferderung  betrefberg,
  Kl.,  Produrenten  an  einem,  und  fekd,  wurde  vermoͤge  Beschlusses  vom
dem  Hofralh  von  Fezer  zu  Stuttgart,  2.  Oktober  und  ins.  den  26.  November

vormaligen  Oberamtmann  zu  Weins-  das  unterrichterliche  Urtheil  vom  15.  März