Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro.  76.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  den  12.  Oktober  1821.

 

 

I.  Unmittelbare  Ksnigliche  Dekrete:.
Keine.
II..  Verfügungen  der:'  Departememtsr-Des
  Justize-Depart'eements.
Die  in  dem  Monat  August  1821  von  den  Gerichtshofem  des-  Kbnigreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisser
berreffend.

In  dem  verflesenen  Monat  August  sind  ve#m  fämtlichen  Gerschtshöfen  des  Kinigrelchs
  nachstebende  Erkenninlise  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemelnen  bemerkt
wird,  daß  nur  selche  Urtbeile  der  Criminal-Gerlchts=  Seellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wedurch  eine  länpere,  als  dreimonatliche
Freihelts-Strefe  erkennt,  oder  die  Dlenst.  Entfernung  eines  Staats=  oder  Commun=Dleners

  verfügt  wird.
A)  Obertribunal.
7.  Criminal-Senat.

Den  4.  Auaust  wurde:-  des  Kdnigl.  Gerlchtshofs  datfelbst,  unter-11.
  in  der  Rekursfsackh  der  Elisahethe  Rast,  dem  21.  Mai  l.  J.  gesällte  (in  das
von  Ulm,  das  von  dem  Criminal-Senate:  Staats=  und  Reglerungs-Blatt  Nro.  46.-