Nro. 76.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Freitag den 12. Oktober 1821.
I. Unmittelbare Ksnigliche Dekrete:.
Keine.
II.. Verfügungen der:' Departememtsr-Des
Justize-Depart'eements.
Die in dem Monat August 1821 von den Gerichtshofem des- Kbnigreichs ausgesprochenen Erkenntnisser
berreffend.
In dem verflesenen Monat August sind ve#m fämtlichen Gerschtshöfen des Kinigrelchs
nachstebende Erkenninlise ausgesprochen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt
wird, daß nur selche Urtbeile der Criminal-Gerlchts= Seellen in das Staats= und
Reglerungs-Blatt aufgenommen werden, wedurch eine länpere, als dreimonatliche
Freihelts-Strefe erkennt, oder die Dlenst. Entfernung eines Staats= oder Commun=Dleners
verfügt wird.
A) Obertribunal.
7. Criminal-Senat.
Den 4. Auaust wurde:- des Kdnigl. Gerlchtshofs datfelbst, unter-11.
in der Rekursfsackh der Elisahethe Rast, dem 21. Mai l. J. gesällte (in das
von Ulm, das von dem Criminal-Senate: Staats= und Reglerungs-Blatt Nro. 46.-