Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

nnen Departements und Stellen in Amis- 
geschäften, in gleicher Dienst-Kategorie, zu- 
glelch zu erschelnen oder zusammen zu wir- 
ken haben, so richtet sich die Ordnung der- 
selben elnzig nach der gesetzlich bestehenden 
Reihenfolge der Depeartements und Stel- 
len selbst, ohne Rücksicht auf den persönli- 
chen Rang und das Dienstalter der Indi- 
olduen, welche die Dienfststelle bekleiden 
oder vertreten, Dagegen bestimmt bei sol- 
chen Ceremonlken, wo Khnigl. Diener nicht 
Corpswelse nach eben jener Relhenfolge 
der Departement# und Stellen zu erschel- 
nen haben, der persbnliche Rang und das 
Diensialter den Bortritt der Einjelnen. 
F. 3. 
Ueber die Ehrenvorzüge bei Unserem 
Hofe, so wle über alles, was die Verbält-Z 
nisse des hohen und niedern Hof-Personals 
in dieser Hinsicht anbelangt, behalten Wir 
Uns vor, das Erforderliche an Unsern 
Ober-Hefrath ergehen zu lassen. 
F. 9. 
In Ansehung derjenigen bestehenden 
Amtsstellen, welche in gegenwärtiger Reng- 
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Ordnung ulcht namentlich aufgeführt sind, 
ingleichen aller, von nicht mehr bestehenden 
Aemtern herrührenden und hier ulcht ause 
drücklich bestätlgten Ehrenrechte, wollen Wir 
die Bethelllgten, welche über dle ihnen 
nach der neuen Rangordnung und im Ver- 
bälinlß zu den darin genannten Dienern 
gebührenden Ehrenvorzüge Gewißheit zu 
erlangen wünschen möchten, mit ihren dles- 
fallstgen Anfragen an die betreffenden De- 
partements-Chefs verwlesen haben, von 
welchen Uns Vortrag daräber zu erstatten 
und Unsere hchste Entschließung zu er- 
warten ist. 
Gegeben Seuttgart den 18. Okteber 1341. 
Wilheim. 
Der provisorische Chef des 
Deparkements des Innern 
Schmidlin. 
Auf Befeßl des Köulgs: 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel.
	        
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