Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

gehalten wird, und solche in einigen Kreisen 
von den Finanz--Kammern, in ondern von 
den Kameralbeamten angesetzt werden; so 
wird hlemit derordnet, daß, um der gleich- 
#trmigen Behandlung und Vereinfachung 
der Geschäfee wlllen, derglelchen Zehent- 
Surrogatgelder durch die betreffenden Ka- 
meralämter auf den Grund gemeinderéthll- 
cher Urkunden über die Ertrags-Fäbigkei#t 
selcher Plätze, die überbaut werden wollen, 
bestimmt und ihr Betrag zugleich mit den 
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übrigen Gebühren, welche nach Lagerbüchern 
eder einer rechtebeständigen Observanz auf 
neue Gebzude zu legen, äbrigens sovleich 
mit einfachem Capltal abzulksen sind, den 
OberEmtern in Gemäßheit der allgemelnon 
Verordnung vom 1. Nov. 130 (Staats= 
und Reglerungs= Blatt S. 535 u. f. w.) 
zu Besorgung des weitern angezeigt werden 
sollen. 
Stuttgart den 29. Oltober 1841. 
Weckherlin. 
5) Verleihung der silbernen Verdienst= Medaille an den Werkmeister Albrecht in Marbach. 
Selne Khulgliche Majesta## haben 
unterm 1. Nerember dem Werkmelster 
Albrecht in Marbach, wegen selner bei 
dem Schleusenbau in Hellbronn gelelsteten 
elfrigen und nützlichen Dlenste, die silberne 
Verdienst-Medaille zu erthellen geruht. 
Stuttgart den 5. November 1837. 
Weckberlin. 
  
Dienst -Erledigung. . 
Durch das am 1. d. M. erfolgte Able- 
ben des katholischen Pfarrers Harder ist 
die Pfarrei Langenargen, Ober= um De- 
kanatamts Tettnang, in Erledlgung gekom- 
men. Die näbern Verbältnisse dieser 
Parrei werden nachgetragen, werden, wo- 
v#auf sich die besondern Bewerber melden 
konnen.
	        
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