jedoch in der Maße zusammengestellt, daß
man die summarische Aufrechnung jeder eln-
zelnen Speclalkasse beim Jahrs-Abschlusse
in einer Summe übersehen kann. Die
Speckalkossen übergeben sodann am Rech-
nungsschlusse den betreffenden Ministerlal=
kassen speclelle Rechnungs-Auszüge über die
aufgerechneten Summen, welche von diesen
durchgesehen und mit ihren etwalgen Be-
merkungen den Hauptbächern beigeschlossen
werden, um hlenach bei der Abnahme der
Rechnung durch die Ober-Rechnungskammer
dle etwa welter ubthigen Untersuchungen
einlelten zu können.
F. 11. »
Dasoondeannisterlal-Kassierenzu
fübrende Besoldungs-Partikular erhält fol-
gende Einrichtung: " "
Jedem Besoldeten wird eine besondere
Abtheilung von einer halben Seite gewid=
met, auf deren linken Falz die Forderung,
unter Hinwelsung auf die deswegen im Laufe
des Jahrs ergangenen speziellen Dekrete,
auf deren rechten Seite aber die Empfänge,
unter Bezlehung auf die dafür ausgestellten
Qulttungen, eingetragen werden. Die De-
krete und Qulttungen werden mit fortlaufen-
den Nommern versehen. Die Adzäge,
welche die Staatskasse theils als Besoldungs--
steuer, thells als Pensions= Beiträge von
den Beseldungen zu machen hat, werden
bei dieser unml#telbar behandelt, und den
Besolreten so wie den Mlulsterial-Kassen,
als wirkliche Jahlung aufgerechnet.
9. 12.
Am Schlusse eines jeden Monats erstat-
tet jeder Ministerlal-Kasster einen dle sämt-
lichen Etats-Rubriken des Departements
umfassenden Kassenberlcht, welcher in der
Form der blisherigen Situatsons-Etats der
" Staatskasse, jedoch mit der Erweiterung
ausgefertigt wird, daß darinn jedesmal auch
das bereits angewlesene Soll anzugeben ist.
Dieser Bericht wird der Ober-Rechnungs-
kammer, spätestens am 15. des folgenden
Monats, übergeben, von welcher theils die
Einhaltung der Etats-Säge gepräft, theils
die Uebereinstimmung mit den Büchern der
Scaatskasse bergestellt, und durch sie mit
dem Süluations-Ectat der Staatskasse dem
Finanz- Ministerlum vorgelegt wird.
F. 13.
Die Rechnungen der Ministerien werden
auf den Zeitpunkt abgeschlossen, welcher als
äusserster Termin für die Dekretur der ver-
schiedenen Ausgabezettel festgesetzt ist. Die
Geschäfte des Rechnungsschlusses bestehen
a) in Berechnung des Soll von jeder Etats-
Rubrik,
b) in der Nachwelsung der Berlchtigung
desselben,