232 I. 2. Revolution und Fremdherrschaft.
krieg Frankreichs ein Heer von 63,000 Mann zur Verfügung. Unbedingte
Unterwerfung in Sachen der europäischen Politik und ebenso unbeschränkte
Souveränität im Innern — das waren die beiden aus gründlicher Kennt-
niß des deutschen Fürstenstandes geschöpften leitenden Gedanken der Rhein-
bundsverfassung. Die Höfe ertrugen die Unterwerfung, weil sie eingepreßt
zwischen Oesterreich und Frankreich eines Schutzes bedurften und auf neue
Geschenke napoleonischer Gnade hofften; einige trösteten sich wohl ins-
geheim mit dem Gedanken, die französische Uebermacht werde nicht ewig
dauern; die Souveränität aber hielten sie sämmtlich fest als einen Schatz für
alle Zeiten. Der deutsche Particularismus trat in seiner Sünden Blüthe.
Napoleon versagte sich's nicht, in einem Briefe an Dalberg an den
uralten Landesverrath der deutschen Kleinfürsten höhnisch zu erinnern; er
nannte die Politik des Rheinbundes conservativ, denn sie stelle nur von
Rechtswegen ein Schutzverhältniß her, das in der That schon seit mehreren
Jahrhunderten bestanden habe. Doch zugleich schmeichelte er klug dem
dynastischen Dünkel: kein Oberlehnsherr stehe mehr über den deutschen
Fürsten, kein fremdes Gericht dürfe sich in ihre Landesangelegenheiten
mischen; er selber übe nur die einfache Pflicht des Schutzes, die keinen
höheren Zweck habe als den Verbündeten die volle Souveränität zu gewähr-
leisten. Das verheißene Fundamentalstatut des Rheinbundes ist nie er-
schienen, der Bundestag mit seinen zwei Räthen nie zusammengetreten;
diesem Werke der rohen Gewalt fehlte von Haus aus die Fähigkeit recht-
licher Weiterbildung. Dem Protector, der schon seinem zahmen gesetz-
gebenden Körper in Paris ein unwilliges vous chicanez le pouvoir!
zurief, lag wenig daran, auch noch durch die schwerfälligen Berathungen
eines rheinischen Bundestags belästigt zu werden; ihm genügte, daß er
jetzt mit den deutschen Regimentern vom linken Rheinufer an 150,000
deutsche Soldaten unter seinem Befehle hielt. Die beiden Könige des
Rheinbundes aber verhehlten nicht ihren Widerwillen gegen jede bündische
Unterordnung und verwarfen kurzweg alle die Pläne für den Ausbau des
Bundes, welche der neue Fürstprimas Dalberg mit unerschöpflicher Be-
geisterung entwarf.
Das Bundesgebiet erstreckte sich vom Inn bis zum Rhein über den
ganzen Südwesten, reichte dann nordwärts bis tief nach Westphalen hinein,
den preußischen Staat und seine kleinen Verbündeten in weitem Bogen
umklammernd; und der Artikel 39 der Rheinbundsacte kündete bereits
drohend an, daß auch anderen deutschen Staaten der Eintritt vorbehalten
bleibe. Was im Süden und Westen noch übrig war von kleinen Reichs-
ständen wurde der Landeshoheit der sechzehn Verbündeten unterworfen:
alle Fürsten und Grafen, alle Reichsritter, so viele sich in den Stürmen
der jüngsten Jahre noch behauptet hatten, die beiden Ritterorden, die
Reichsstädte Nürnberg und Frankfurt, zusammen ein Gebiet von 550 Ge-
viertmeilen und fast fünfviertel Millionen Einwohnern. Aller Schmutz,