Vater, Grossvaler und Bruder, der ehrengeachtete
früner Türhamer-Münlbeslizer Iin Bad-f###ng
Um stilles Beileid bittet:
ROSENHEIM, Bad-Aibling, Fürstenfeldbruck, den 29. Januar 1918.
wozu Ver Wandio, M.rsrls und Bokannte um don Klirchgang goboten werden.
Allen Verwandten, Freunden urd Bekannten teile ich tieferschüttert und echmerz gebeugt
mit, dass am Senntag mittags ½ 11 Uhr mein innigstgeliebter Gatte, unter lieber treubesorgler
Nerr Josef Nolzmayr
Plötzlich und unerwartet durch einen Herzschlag im 50. Lebensjahre verschieden ist.
In liefster Trauer:
L Bossihig une, fni Dlienstag. 235. Jannar nachmittegs i. Albling statt. Am Ponnormag, 31. Jnuar #(#h
Uhr Imdet der hl. Seolengottesdienst m Farstatt. am Samstag, ien 2 Februar vormmlas #n hal- -Alling 14
Zu verkaufen:
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Post Grafing. 1806
Damenhaare
Areszentia Nolzmayr u
im Namen ihrer fünf Söbne, (z. Zt. drei im Felde).
Gillitzerblock
Vertausche meine 1787
Villa
in Bad Aibling gegen ein
lleines oder größeres Okonomieanwesen.
N#h res in der Exp.
*—
W DANKSAGUNG.
Für die vielen Beweise herrl. Teilnahme anlässlich des Heldentodes und
für die zahlreicbe Beteiligung bei dem hl. Seelepgottesdiers! für meinen nun
in Golt ruhenden, innigalgelieblen Catten, unsern lieben Schn, Bruder, Schwager
und Onkel
JAerr Josef Nigal
Telegraphenbaugehilfe, Gefrt. im 13. Inftr. Regt. 3. Komp.
tsprecho ich Allen meinen herz schsten Dank aus Beson eren Dank dem verehrl.
Postverband und dem Kampfgenossen- u. Veleraren- Verein für die ehrende
Beteiliguog.
Um ein slilles Grienken im Cebete bittet:
R'SENHEIM, Waerburg, WurmannsJnick u. Lalien, den 29. l. 1018.
e trauernde (rattin
150) Therese Niggl
im Namen aller Verwandten.
Danksagung.
Für die rielen Beweise erender Teilnahme beim Iinscheiden und
der Bö#erdigung, sowie bei den hl. Seelengottesdientten meines lieben, unvergesslichon
Gatter, unseres treubesorgten Vaters, Braders, Crossvaters
und Orkels
Nerrn Josef Miliner
lausläuriger Gastwirt in Fürsiältt,
zmielz# Privalier in Nofan bei Schlonberg.
prechen wir Allen unsern herzlichsten Dank ans. Besopderen Dank dem
Vvorehrl. Senioren-Vorein und d-#r freim. Fauerwehr in Schlossborg.
5SdLOSSBERG, Wasserburg, Upterattirg, den 29. 1. 1918.
bie tieftrauernden Feinterbliebenen.
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mnnnm#nmunununinisnslunnimuununumiinkzunuHt. n Boft un d
Bausrbelter sucht wwt
Leonhard Hiell, Rosenheim Msyers bexison
Bauunternehmung. E
brterlilher Milsdienn.
Nuch § 8 der Bundesrate verordnung vom 13. November 1917 babin
à) alle männlichen I eu: scher, die das 60. Lebensjaht noch nicht ught
haben und nach dem 17. Dejember 1917 aus dem Dienst im Heerc
oder in der Wtarine 9 anderen Grunden als infolge hener rerer
mation ausscheiden, binnen zwei Wochen nach der Emlassun
b) alle im NReichsgebiet wohnhaft. n männlicken W *ö Angehöriden
der österreichisch-ungarischen Monarchie, die nach dem 17. Dezember
' l-.Lbcshtvolleadenmt«!lussnh gen. die zum
altiden Hrere oder zur altiven Marine Vdehyn, ion- men zw.i Wochen
nach Vollendung des 17. Lebensjahres,
J0) alle männlichen Deutschen und Angehörigen der rneichlchun
rischen Monarchi: r vollendeten 17. bis zum vollendeten 60./
lahre, die nach dem 17. Dczember 1917 ihten Wohnsitz oder dren
gewöhnlichen Vosenihalt in das deutsche Reichsgebiet urriccen. ir
Auonahbme derjenigen, die ene ettoorn Heete oder zur aktiven
ziner hehören, binnen zwei Wo nach Begundung dr Wix
der des gewöhnlichen ipoifür 5 im Reichsgebiet.
bei vem fur ihren Wohn- oder Aufenthallsort ziscrine Einberufungsausschuß,
für die hies. Emeinde au bei Dens Frete usschuß Nosenhelm in
Rosenheim, Königeslratze Nr. ml
Die Meldung hat persönlich oder ! zu galsehen. Zur dhveiftichen
Meldung 1st Vie vorgeschriedene Meldrkarte zu benützen, die beim ftädt.
Arbeilsamt Rosenheim unentgeltlich erhöltlich üt. Die sti "4 nebst
Adreißlstreifen ordnungsgemaß ausiufullen und sodonn emweder unmitie #er
bei dem vorbezeichneten Einberufungeausschuh oder beim n. amursa
Rosenheim abzugeben. Al- Meldebeltätigung ertoͤlt der
stempelten Wto der Meldekarte. Die Meldeh-ünigung *r sorzfaßt
auszubewahren.
II. Nach & 9 der B, i 13. Nouenbeer 1917 haben ferner
a) alle mönnlichen Deutschen, die nach dem 31. März 1858 geboren
sind und das 17. bebensam vollendet paber, mit Fgusnahe derlenigen,
die zum altive ven Heere oder zur aktivden Marine gehören
oder auf Grund einer Neklamation vom Diest im Heer oder in
der Marine unuchgeken (d. h. noch nicht cnorrusen- oder wieder
entlassen) sind,
?) alle snanplichen znrhörigen. der v%terreichistt ngariscken Monorchle,
die nach dem 31. März) 1358 geboren lind und * 17. Lebensjahr
vollendelt haben, soweil sie im Gebiete des E— Reiches ibren
Wohnsitz oder ihren gewohnlichen Aufenthalt haden, m Ausnahme
derjenigen, die zum arlionn ee oder zur akuven Marine gehdren.
wenn sie vor Vollendung des densjabres ihten Wohnort oder ihre
Wohnung wechseln, dies e am dritten Muuffolgenden. Werktag
dem für ihren Wohnort und, wenn sie den Wohnort wechseln, dem für
idren bisherigen Wodean zustandigen NN*]“ J2 for dy Hesige
Eemeinde also dem Einberusungsausschuß in Rosenheim, Königs
straße Nr. 1, ilzutenler Tabei ist die neue Wohnung oder der ht!
Wohnort an zugeben.
Die a Wäteilung, baben die genannten zu machen, wen sie vor
Vollendung des Lebensjahres aus der Beschaftigung bei ihrem bisberigen
ee — Dabei ist anzugeben, ob und welche neue
Tätigkeit sie ausgenommen haben, be welche Abntgebet sie nunmehr
in Beschaftigung getreten sind, und in das Au-s shehen aus der Bestigung
ouf cine militörische L#nberesa ona zurückzusöhren ist, zu welchem
Truppenteil oder zu welcher militärischen ri 4 einberufen sind.
g## der bisherige Weiigeber, wenn ein solcher Meldepflichtiger
aus Beschäftigung ausscheidet, dies Twrele am dritten “m r
a Werktag dem für den bieherig. gen Wohnort des Meldepflichti
Wstandigen Einderufungsausschuß mitzuteilen.
Die Milteilung hat persönlich oder schriftiich zu #eschbhen. Zur schrift
lichen Mitteilung ist das Formblaut zu benützen, das beim städt. Abbeits.
amt Nofenhrim unentgeltlich erhaitlich ist. Das E ist ordnungse
oder beim städt. Arbeitsamt abzugeben. Auf Verlangen wird cine Bescheinigung
erleilt. s Bescheinigung ist sorgfältig ouf ubewahren.
iln#. Für die in osfentlichen oder vriocten, aecehen (in * a.
serungs-, Heilonstallen usw., ferner in gel p**
brhungsanstallen untergebrachten nle ber der P1
oder der von ihm dasu destellte Vertreter die Meldungen # un
die Mitteilungen ne Nle il schrifilich zu machen. Die AKrgsamtstello
München, Arnulfstra# lann genehmigen, daß die Meldungen und Miteilungen
o Kiirabe Anean geneht b% S oder tellweise auf Listen erstaltet
wer
IV. * die Meldung oder Milteilung schuldhat unterlaßt, ## *E 5x
Beschluß des Einberufungsausschusses mit einer Ordnungestrase b
100 Mark und, wenn die Geldirrafe nicht beizutreiben ist, mit #
zu drei Tagen beltrast werde
Wer in de KMe * unteim wissentlich riichtige und unvoll.n
siändige Angaden macht, wird mit i*—a mis bis u sechs Monaten oder
mit Gestuche in. zu 10 O00 Mark bestra
Nosenhelm, den 25. Jonnar 1918.
Ausgefallene u. abgeschnittene.
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