Full text : Rosenheimer Anzeiger. 64. Jahrngang (64)

Vater,  Grossvaler  und  Bruder,  der  ehrengeachtete

früner  Türhamer-Münlbeslizer  Iin  Bad-f###ng

Um  stilles  Beileid  bittet:
ROSENHEIM,  Bad-Aibling,  Fürstenfeldbruck,  den  29.  Januar  1918.

wozu  Ver  Wandio,  M.rsrls  und  Bokannte  um  don  Klirchgang  goboten  werden.

 

Allen  Verwandten,  Freunden  urd  Bekannten  teile  ich  tieferschüttert  und  echmerz  gebeugt
mit,  dass  am  Senntag  mittags  ½  11  Uhr  mein  innigstgeliebter  Gatte,  unter  lieber  treubesorgler

Nerr  Josef  Nolzmayr

Plötzlich  und  unerwartet  durch  einen  Herzschlag  im  50.  Lebensjahre  verschieden  ist.
In  liefster  Trauer:

L  Bossihig  une,  fni  Dlienstag.  235.  Jannar  nachmittegs  i.  Albling  statt.  Am  Ponnormag,  31.  Jnuar  #(#h
Uhr  Imdet  der  hl.  Seolengottesdienst  m  Farstatt.  am  Samstag,  ien  2  Februar  vormmlas  #n  hal-  -Alling  14

  

  
  
  
   
    
  
 

Zu  verkaufen:
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Kiandermw  160“
Eilligerstraße  90

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Post  Grafing.  1806

 
  
  
      

 

Damenhaare

Areszentia  Nolzmayr  u

im  Namen  ihrer  fünf  Söbne,  (z.  Zt.  drei  im  Felde).

Gillitzerblock
Vertausche  meine  1787

Villa

in  Bad  Aibling  gegen  ein
lleines  oder  größeres  Okonomieanwesen.
  N#h  res  in  der  Exp.

   

 

 
  
   
    
      

*—
W  DANKSAGUNG.

Für  die  vielen  Beweise  herrl.  Teilnahme  anlässlich  des  Heldentodes  und
für  die  zahlreicbe  Beteiligung  bei  dem  hl.  Seelepgottesdiers!  für  meinen  nun
in  Golt  ruhenden,  innigalgelieblen  Catten,  unsern  lieben  Schn,  Bruder,  Schwager
  und  Onkel

JAerr  Josef  Nigal

Telegraphenbaugehilfe,  Gefrt.  im  13.  Inftr.  Regt.  3.  Komp.

tsprecho  ich  Allen  meinen  herz  schsten  Dank  aus  Beson  eren  Dank  dem  verehrl.
  Postverband  und  dem  Kampfgenossen-  u.  Veleraren-  Verein  für  die  ehrende
Beteiliguog.
Um  ein  slilles  Grienken  im  Cebete  bittet:
R'SENHEIM,  Waerburg,  WurmannsJnick  u.  Lalien,  den  29.  l.  1018.
e  trauernde  (rattin
150)  Therese  Niggl

im  Namen  aller  Verwandten.

 

 

Danksagung.

Für  die  rielen  Beweise  erender  Teilnahme  beim  Iinscheiden  und
der  Bö#erdigung,  sowie  bei  den  hl.  Seelengottesdientten  meines  lieben,  unvergesslichon
  Gatter,  unseres  treubesorgten  Vaters,  Braders,  Crossvaters
und  Orkels

Nerrn  Josef  Miliner

lausläuriger  Gastwirt  in  Fürsiältt,
zmielz#  Privalier  in  Nofan  bei  Schlonberg.

prechen  wir  Allen  unsern  herzlichsten  Dank  ans.  Besopderen  Dank  dem
Vvorehrl.  Senioren-Vorein  und  d-#r  freim.  Fauerwehr  in  Schlossborg.

5SdLOSSBERG,  Wasserburg,  Upterattirg,  den  29.  1.  1918.

bie  tieftrauernden  Feinterbliebenen.

 

 

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mnnnm#nmunununinisnslunnimuununumiinkzunuHt.  n  Boft  un  d

Bausrbelter  sucht  wwt
Leonhard  Hiell,  Rosenheim  Msyers  bexison

Bauunternehmung.  E

 
 

brterlilher  Milsdienn.

Nuch  §  8  der  Bundesrate  verordnung  vom  13.  November  1917  babin

à)  alle  männlichen  I  eu:  scher,  die  das  60.  Lebensjaht  noch  nicht  ught
haben  und  nach  dem  17.  Dejember  1917  aus  dem  Dienst  im  Heerc
oder  in  der  Wtarine  9  anderen  Grunden  als  infolge  hener  rerer
mation  ausscheiden,  binnen  zwei  Wochen  nach  der  Emlassun

b)  alle  im  NReichsgebiet  wohnhaft.  n  männlicken  W  *ö  Angehöriden

  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie,  die  nach  dem  17.  Dezember

'  l-.Lbcshtvolleadenmt«!lussnh  gen.  die  zum

altiden  Hrere  oder  zur  altiven  Marine  Vdehyn,  ion-  men  zw.i  Wochen
nach  Vollendung  des  17.  Lebensjahres,

J0)  alle  männlichen  Deutschen  und  Angehörigen  der  rneichlchun

rischen  Monarchi:  r  vollendeten  17.  bis  zum  vollendeten  60./
lahre,  die  nach  dem  17.  Dczember  1917  ihten  Wohnsitz  oder  dren
gewöhnlichen  Vosenihalt  in  das  deutsche  Reichsgebiet  urriccen.  ir

Auonahbme  derjenigen,  die  ene  ettoorn  Heete  oder  zur  aktiven
ziner  hehören,  binnen  zwei  Wo  nach  Begundung  dr  Wix
der  des  gewöhnlichen  ipoifür  5  im  Reichsgebiet.

bei  vem  fur  ihren  Wohn-  oder  Aufenthallsort  ziscrine  Einberufungsausschuß,
  für  die  hies.  Emeinde  au  bei  Dens  Frete  usschuß  Nosenhelm  in
Rosenheim,  Königeslratze  Nr.  ml

Die  Meldung  hat  persönlich  oder  !  zu  galsehen.  Zur  dhveiftichen
Meldung  1st  Vie  vorgeschriedene  Meldrkarte  zu  benützen,  die  beim  ftädt.
Arbeilsamt  Rosenheim  unentgeltlich  erhöltlich  üt.  Die  sti  "4  nebst
Adreißlstreifen  ordnungsgemaß  ausiufullen  und  sodonn  emweder  unmitie  #er
bei  dem  vorbezeichneten  Einberufungeausschuh  oder  beim  n.  amursa
Rosenheim  abzugeben.  Al-  Meldebeltätigung  ertoͤlt  der
stempelten  Wto  der  Meldekarte.  Die  Meldeh-ünigung  *r  sorzfaßt
auszubewahren.

II.  Nach  &  9  der  B,  i  13.  Nouenbeer  1917  haben  ferner

a)  alle  mönnlichen  Deutschen,  die  nach  dem  31.  März  1858  geboren

sind  und  das  17.  bebensam  vollendet  paber,  mit  Fgusnahe  derlenigen,
  die  zum  altive  ven  Heere  oder  zur  aktivden  Marine  gehören
oder  auf  Grund  einer  Neklamation  vom  Diest  im  Heer  oder  in
der  Marine  unuchgeken  (d.  h.  noch  nicht  cnorrusen-  oder  wieder
entlassen)  sind,

?)  alle  snanplichen  znrhörigen.  der  v%terreichistt  ngariscken  Monorchle,
die  nach  dem  31.  März)  1358  geboren  lind  und  *  17.  Lebensjahr
vollendelt  haben,  soweil  sie  im  Gebiete  des  E—  Reiches  ibren
Wohnsitz  oder  ihren  gewohnlichen  Aufenthalt  haden,  m  Ausnahme
derjenigen,  die  zum  arlionn  ee  oder  zur  akuven  Marine  gehdren.

wenn  sie  vor  Vollendung  des  densjabres  ihten  Wohnort  oder  ihre

Wohnung  wechseln,  dies  e  am  dritten  Muuffolgenden.  Werktag

dem  für  ihren  Wohnort  und,  wenn  sie  den  Wohnort  wechseln,  dem  für

idren  bisherigen  Wodean  zustandigen  NN*]“  J2  for  dy  Hesige

Eemeinde  also  dem  Einberusungsausschuß  in  Rosenheim,  Königs

straße  Nr.  1,  ilzutenler  Tabei  ist  die  neue  Wohnung  oder  der  ht!

Wohnort  an  zugeben.

Die  a  Wäteilung,  baben  die  genannten  zu  machen,  wen  sie  vor
Vollendung  des  Lebensjahres  aus  der  Beschaftigung  bei  ihrem  bisberigen
  ee  —  Dabei  ist  anzugeben,  ob  und  welche  neue
Tätigkeit  sie  ausgenommen  haben,  be  welche  Abntgebet  sie  nunmehr
in  Beschaftigung  getreten  sind,  und  in  das  Au-s  shehen  aus  der  Bestigung

  ouf  cine  militörische  L#nberesa  ona  zurückzusöhren  ist,  zu  welchem

Truppenteil  oder  zu  welcher  militärischen  ri  4  einberufen  sind.

g##  der  bisherige  Weiigeber,  wenn  ein  solcher  Meldepflichtiger
aus  Beschäftigung  ausscheidet,  dies  Twrele  am  dritten  “m  r

a  Werktag  dem  für  den  bieherig.  gen  Wohnort  des  Meldepflichti

Wstandigen  Einderufungsausschuß  mitzuteilen.

Die  Milteilung  hat  persönlich  oder  schriftiich  zu  #eschbhen.  Zur  schrift
lichen  Mitteilung  ist  das  Formblaut  zu  benützen,  das  beim  städt.  Abbeits.
amt  Nofenhrim  unentgeltlich  erhaitlich  ist.  Das  E  ist  ordnungse


oder  beim  städt.  Arbeitsamt  abzugeben.  Auf  Verlangen  wird  cine  Bescheinigung
  erleilt.  s  Bescheinigung  ist  sorgfältig  ouf  ubewahren.
iln#.  Für  die  in  osfentlichen  oder  vriocten,  aecehen  (in  *  a.
serungs-,  Heilonstallen  usw.,  ferner  in  gel  p**
brhungsanstallen  untergebrachten  nle  ber  der  P1
oder  der  von  ihm  dasu  destellte  Vertreter  die  Meldungen  #  un
die  Mitteilungen  ne  Nle  il  schrifilich  zu  machen.  Die  AKrgsamtstello
München,  Arnulfstra#  lann  genehmigen,  daß  die  Meldungen  und  Miteilungen
  o  Kiirabe  Anean  geneht  b%  S  oder  tellweise  auf  Listen  erstaltet
  wer
IV.  *  die  Meldung  oder  Milteilung  schuldhat  unterlaßt,  ##  *E  5x
Beschluß  des  Einberufungsausschusses  mit  einer  Ordnungestrase  b
100  Mark  und,  wenn  die  Geldirrafe  nicht  beizutreiben  ist,  mit  #
zu  drei  Tagen  beltrast  werde
Wer  in  de  KMe  *  unteim  wissentlich  riichtige  und  unvoll.n
siändige  Angaden  macht,  wird  mit  i*—a  mis  bis  u  sechs  Monaten  oder
mit  Gestuche  in.  zu  10  O00  Mark  bestra

Nosenhelm,  den  25.  Jonnar  1918.

Ausgefallene  u.  abgeschnittene.

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