Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

334  I.  3.  Preußens  Erhebung.

her  unter  Hardenberg's  Regimente  noch  zunahm.  Während  früherhin  der
Gesetzgeber,  wie  seines  Amtes  ist,  einfach  befohlen  hatte,  wurde  es  in  den
neuen  Gesetzen  üblich,  allerhand  Reformen  für  die  Zukunft  in  Aussicht
zu  stellen,  Versprechen  zu  geben,  deren  Tragweite  Niemand  übersah;  um
so  schlimmer  nachher  die  Enttäuschung,  wenn  man  die  Verheißungen
nicht  halten  konnte.

Nur  in  zwei  Zweigen  der  Verwaltung  blieb  der  große  Sinn  der
Stein'schen  Tage  noch  lebendig:  in  der  Armee  und  im  Unterrichtswesen.
Die  Wiederherstellung  des  Heeres  schritt  unter  Scharnhorst's  Leitung  rüstig
fort,  und  das  Ministerium  ließ  den  unermüdlichen  Organisator  gewähren.
Als  er  aber  endlich  mit  seinen  letzten  und  liebsten  Gedanken  heraustrat
und  im  Februar  1810  ein  Conseriptions-Gesetz  vorlegte,  das  jeden  vom
Loose  Getroffenen  ohne  Unterschied  zum  persönlichen  Dienste  verpflichtete,
da  entspann  sich  im  Schooße  der  Regierung  ein  denkwürdiger  Streit  um
die  Grundgedanken  der  modernen  deutschen  Heeresverfassung.  Dort  der
alte  ehrenwerthe  Eifer  des  Civilbeamtenthums  für  die  Schonung  der  volkswirthschaftlichen
  Kräfte;  hier  ein  großherziger  politischer  Idealismus,  der  die
sittliche  Bedeutung  des  Heerwesens  höher  anschlug  als  nationalökonomische
Bedenken.  Der  Finanzminister  fürchtete,  die  Einführung  der  allgemeinen
Wehrpflicht  werde  eine  massenhafte  Auswanderung  veranlassen,  und  wollte
nicht  begreifen,  was  der  Eintritt  gebildeter  junger  Männer  in  die  Reihen
der  Mannschaft  nützen  solle,  da  doch  die  kräftigen  Leute  aus  den  niederen
Klassen  die  besten  Soldaten  abgäben.  Die  Offiziere  hingegen,  Scharnhorst,
  Boyen,  Hake,  Rauch,  beriefen  sich  auf  den  im  Allgemeinen  Landrecht
  anerkannten  Grundsatz  der  Gleichheit  vor  dem  Gesetze;  sie  fanden
es  ungerecht,  daß  der  Unbemittelte  zugleich  Steuern  zahlen  und  doch
allein  die  Last  des  Waffendienstes  tragen  solle;  sie  erinnerten  an  die  Armuth
  jener  beiden  Klassen,  welche  für  den  preußischen  Staat  das  Größte
leisteten,  des  Adels  und  des  Beamtenthums;  ja  sie  wagten  zu  behaupten
was  damals  noch  als  eine  Ketzerei  erschien:  die  gebildete  Jugend  stelle
die  brauchbarsten  Soldaten,  denn  sie  bringe  eine  sittliche  Kraft,  das  Princip
der  Ehre,  in  das  Heer,  während  die  ärmeren  Klassen  nur  selten  eine
dauernde  Anhänglichkeit  an  das  Vaterland  haben  könnten.  In  Frankreich,
erklärte  Scharnhorst,  habe  die  Stellvertretung  einen  unsittlichen  Seelenhandel
  hervorgerufen;  bei  dem  mannhaften  Römervolke  dagegen  sei  der
Waffendienst  ein  Ehrenrecht  der  höheren  Stände  gewesen.  Weder  das
Ministerium  Dohna-Altenstein  noch  späterhin  Hardenberg  vermochte  sich
zu  dieser  ethischen  Auffassung  des  Kriegswesens,  welche  Stein's  vollen
Beifall  fand,  zu  erheben,  und  überdies  war  die  Einstellung  aller  Wehrfähigen
  unmöglich  so  lange  der  Staat  nur  42,000  Mann  Truppen  halten
durfte.  Der  große  Plan  blieb  liegen  bis  zu  der  guten  Stunde,  da  der
Krieg  erklärt  und  die  Fesseln  des  September-Vertrags  gesprengt  wurden.

Unterdessen  war  Wilhelm  von  Humboldt  an  die  Spitze  des  Unter-