Metadata : Fünfzig Jahre aus Preußens und Deutschlands Geschichte.

242  Der  Deutsch-dänische  Krieg.

die  preußische  Regierung  unentwegt  auf  dem  in  der  schleswig-holsteinischen
Frage  von  ihr  eingenommenen  Standpunkt,  und  schon  im  März  waren  Vorkehrungen
  getroffen  worden,  die  bisherige  Flottenstation  von  Danzig  nach
Kiel  zu  verlegen.  Daraus  und  aus  der  öffentlich  abgegebenen  Erklärung
Bismarcks  konnte  geschlossen  werden,  daß  es  preußischerseits  wirklich  auf  eine
dauernde  Besetzung  dieses  vortrefflichen  Hafens  abgesehen  sei.

Unter  Hinweis  auf  das  Mitbesitzrecht  des  Kaisers  Franz  Joseph  legte
zwar  der  österreichische  Kommissar  gegen  ein  solches  Vorgehen  Preußens
Protest  ein.  Aber  die  Hafenarbeiten  wurden  deswegen  nicht  unterbrochen,
und  alle  Einrichtungen  in  Schleswig  wurden  nur  um  so  ernstlicher  betrieben.
als  wolle  Preußen  damit  sagen:  „Seht,  ich  setze  mich  hier  fest;  versucht's,
mich  anzugreifen  und  hinauszuwerfen!“  —

Jedoch  wog  die  Friedensliebe  des  Königs  Wilhelm  noch  vor,  wiewohl
bereits  für  alle  Fälle  kriegerische  Vorbereitungen  getroffen  und  Befehle  erteilt
wurden,  die  schlesischen  Festungen  in  Verteidigungszustand  zu  setzen.  Mitte
Juli  sprach  sich  Bismarck  unzweideutig  gegen  den  Herzog  von  Gramont,
den  französischen  Botschafter  in  Wien,  dahin  aus:  Man  solle  ja  nicht  glauben,
daß  Preußen  einen  Krieg  mit  Österreich  fürchte;  „wir  werden“,  sagte  er,  „die
Herzogtümer  und  die  Hegemonie  über  Deutschland  mit  Güte  oder  Gewalt
erlangen!“

Am  20.  Juli  begab  sich  König  Wilhelm  nach  Gastein.  Unterwegs  in
Regensburg  machte  er  Halt;  dahin  waren  vom  Monarchen  sämtliche  Minister,
die  Gesandten  von  Wien  und  Paris  und  der  Generalstabschef  von  Moltke  zur
Beratung  beschieden  worden.  Unter  Vorsitz  des  Königs  ward  hier  die  Frage
erörtert,  ob  Preußen,  wenn  Osterreich  in  seiner  Feindseligkeit  beharre,  in  hinlänglicher
  Kriegsbereitschaft  sei;  die  Antwort  lautete  bejahend.

In  Osterreich  hielt  man,  angesichts  der  Entschlossenheit  König  Wilhelms
und  seines  ersten  Ratgebers,  unter  den  obwaltenden  Umständen  einstweilen  es
für  das  beste,  vom  verlorenen  Spiel  zu  retten,  was  noch  zu  retten  war.  Überdies
  bereitete  den  österreichischen  Staatsmännern  der  mißliche  Zustand  der
Finanzen  große  Verlegenheit,  auch  hatte  sich  in  Ungarn  die  Stimmung  wieder
verschlimmert.  Um  so  ratsamer  schien  es,  sich  vorerst  zu  vertragen;  war  die
Zeit  der  Verlegenheiten  vorüber,  so  konnte  ja  nachgeholt  werden,  was  man
inzwischen  versäumt  hatte.

Dus  Gasteiner  Abkommen.  So  kam  am  14.  August  1865  die  „Gasteiner
Konvention“  zustande,  auf  Grund  deren  die  Verwaltung  von  Schleswig  nunmehr
  an  Preußen,  die  von  Holstein  an  Osterreich  überging.  Das  Anrecht
auf  beide  Herzogtümer  blieb  ein  gemeinsames.  Preußen  wurde  das  Recht  zugestanden,
  sich  im  Hafen  zu  Kiel  nach  seinem  Ermessen  einzurichten,  bis  dahin,
wo  wegen  der  Bundesflotte  und  der  Erklärung  Kiels  als  Bundeshafen  entschieden
  sein  werde.  Ferner  wurde  Preußen  bezüglich  der  Festung  Rendsburg
das  Besatzungsrecht  und  der  Mitgebrauch  der  Militär=  und  Poststraßen  durch
Holstein  zugesprochen,  ihm  auch  die  Befugnis  eingeräumt,  einen  Kanal  zwischen
der  Nord=  und  Ostsee  durch  Holstein  anzulegen.  Bezüglich  des  Herzogtums
Lauenburg,  das  mit  den  Herzogtümern  Schleswig-Holstein  nicht  zusammen-