242 Der Deutsch-dänische Krieg.
die preußische Regierung unentwegt auf dem in der schleswig-holsteinischen
Frage von ihr eingenommenen Standpunkt, und schon im März waren Vorkehrungen
getroffen worden, die bisherige Flottenstation von Danzig nach
Kiel zu verlegen. Daraus und aus der öffentlich abgegebenen Erklärung
Bismarcks konnte geschlossen werden, daß es preußischerseits wirklich auf eine
dauernde Besetzung dieses vortrefflichen Hafens abgesehen sei.
Unter Hinweis auf das Mitbesitzrecht des Kaisers Franz Joseph legte
zwar der österreichische Kommissar gegen ein solches Vorgehen Preußens
Protest ein. Aber die Hafenarbeiten wurden deswegen nicht unterbrochen,
und alle Einrichtungen in Schleswig wurden nur um so ernstlicher betrieben.
als wolle Preußen damit sagen: „Seht, ich setze mich hier fest; versucht's,
mich anzugreifen und hinauszuwerfen!“ —
Jedoch wog die Friedensliebe des Königs Wilhelm noch vor, wiewohl
bereits für alle Fälle kriegerische Vorbereitungen getroffen und Befehle erteilt
wurden, die schlesischen Festungen in Verteidigungszustand zu setzen. Mitte
Juli sprach sich Bismarck unzweideutig gegen den Herzog von Gramont,
den französischen Botschafter in Wien, dahin aus: Man solle ja nicht glauben,
daß Preußen einen Krieg mit Österreich fürchte; „wir werden“, sagte er, „die
Herzogtümer und die Hegemonie über Deutschland mit Güte oder Gewalt
erlangen!“
Am 20. Juli begab sich König Wilhelm nach Gastein. Unterwegs in
Regensburg machte er Halt; dahin waren vom Monarchen sämtliche Minister,
die Gesandten von Wien und Paris und der Generalstabschef von Moltke zur
Beratung beschieden worden. Unter Vorsitz des Königs ward hier die Frage
erörtert, ob Preußen, wenn Osterreich in seiner Feindseligkeit beharre, in hinlänglicher
Kriegsbereitschaft sei; die Antwort lautete bejahend.
In Osterreich hielt man, angesichts der Entschlossenheit König Wilhelms
und seines ersten Ratgebers, unter den obwaltenden Umständen einstweilen es
für das beste, vom verlorenen Spiel zu retten, was noch zu retten war. Überdies
bereitete den österreichischen Staatsmännern der mißliche Zustand der
Finanzen große Verlegenheit, auch hatte sich in Ungarn die Stimmung wieder
verschlimmert. Um so ratsamer schien es, sich vorerst zu vertragen; war die
Zeit der Verlegenheiten vorüber, so konnte ja nachgeholt werden, was man
inzwischen versäumt hatte.
Dus Gasteiner Abkommen. So kam am 14. August 1865 die „Gasteiner
Konvention“ zustande, auf Grund deren die Verwaltung von Schleswig nunmehr
an Preußen, die von Holstein an Osterreich überging. Das Anrecht
auf beide Herzogtümer blieb ein gemeinsames. Preußen wurde das Recht zugestanden,
sich im Hafen zu Kiel nach seinem Ermessen einzurichten, bis dahin,
wo wegen der Bundesflotte und der Erklärung Kiels als Bundeshafen entschieden
sein werde. Ferner wurde Preußen bezüglich der Festung Rendsburg
das Besatzungsrecht und der Mitgebrauch der Militär= und Poststraßen durch
Holstein zugesprochen, ihm auch die Befugnis eingeräumt, einen Kanal zwischen
der Nord= und Ostsee durch Holstein anzulegen. Bezüglich des Herzogtums
Lauenburg, das mit den Herzogtümern Schleswig-Holstein nicht zusammen-