Full text : Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen.

IV  Borworf.

 

Sr  wieweit  diefe  Aufgabe  gelöft  ift,  muß  der  Beurtheilung
  des  Xejers  überlaffen  werden,  es  wolle  übrigens
hiebet  nicht  unberüdfichtigt  bleiben,  daß  die  wejentlichiten
der  die  Grundlage  des  Buches  bildenden  Beftimmungen  erjt
in  den  jüngiten  Tagen  erjchienen  find,  zur  Bewältigung  des
umfangreihen  Stoffes  mithin  nur  ein  jehr  Furzer  Zeitraum
  gegeben  und  überdieß  dem  Werfaffer  die  hiefür  disponible
  Zeit  bei  feinen  drängenden  Berufsgefhäften  nur  jehr
farg  zugemefjen  war.

Möge  das  Yu  darum  eine  nadhfihtige  Aufnahme
finden.

Bayreuth,  ven  25.  Dezember  1869.

W.  Stadelmann.