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durch höchste Entschließung vom 3. d. M. die erledigte katholische Pfarrei Frommenhausen,
Oberamts und Dekanats Rottenburg, dem Repetenten Holbein im Priester-Seminar
zu Rottenburg,
die neu errichtete katholische Pfarrei Unterdeufstetten, Oberamts Crailsheim und
Dekanats Ellwangen, dem Pfarrverweser Braisch in Nordhausen, Dekanats Ellwangen,
so wie
die Caplanei zum heiligen Nibolaus in Gmünd dem Caplanei-Verweser Gronmaier
in Rottenburg-Chingen gnädigst übertragen, auch
vermöge höchster Entschliefßung vom 4. d. M. den Kanzlei-Assistenten bei der
Regierung des Neckarkreises, Rümmelin, zum Assessor bei der Regierung des Jart-Kreises,
und
den Regierungs-Referendr Freiherrn v. Varnbüler zum Assessor bei der Regierung
des Neckar-Kreises, sodann
den Kanzlei-Assistenten bei der Regierung des Jaxtkreises, Lindenmajer, zum
Revisor bei dieser Kreis-Regierung, desgleichen
den Kanzlei-Assistenten und Regierungs-Revisorats-Verweser Lang, in Ludwigsburg,
zum Revisor bei der Regierung des Reckarbreises gnädigst ernannt.
Die patronatische Nomination des Pfarrgehülfen Bardili zu Gebersheim, Dekanats
Leonberg, zu der evangelischen Pfarrei Massenbach, Dekanats Brackenheim, ist
den 27. v. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departementé.
A.) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Die Entbindung des seitherigen verpflichteten Dollmetschers für die bei den Gerichten einkommenden,
in euglischer und holländischer Sprache abgesaßten Urkunden, und die Aussiellung cines neuen Dollmetschers
hiefür betreffend.
Da vermöge hdöchster Entschließung vom 27. d. M. der Professor Hofrath Reinbeck
von der, von ihm seither bekleideten Stelle eines Dollmetschers für die bei den
Gerichten des Königreichs einkommenden, in englischer und holländischer Sprache abge-
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