Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

Kriegsschäden  unter  Beschränkung  auf  reine  Sachschäden
  gewährt.  Vorschüsse  und  Beihilfen  können
bis  zur  Hälfte  des  glaubhaft  gemachten  Schadens
unter  Zugrundelegung  des  Wertes  vom  25.  Juli
1914  der  eingebüßten  oder  beschädigten  Gegenstände
  gezahlt  werden,  im  Falle  der  Verwendung
der  Vorentschädigung  zur  Aufnahme  einer  wirtschaftlichen
  Tätigkeit  in  den  Schutzgebieten  oder
im  Auslande  bis  zu  drei  Viertel  des  Schadens.
Ülbersteigt  der  Gesamtschaden  eines  Geschädigten,
nach  dem  Friedenswert  berechnet,  nicht  den  Betrag
  von  5000  ¼,  so  kann  schon  jetzt  Vollentschädigung
  erfolgen.

Neben  den  Vorschüssen  und  Beihilfen  können
Kolonialdeutsche,  die  durch  den  Krieg  in  erhebliche
wirtschaftliche  Bedrängnis  geraten  sind,  Unterstützungen
  bis  zu  1500  /¼  für  die  Person,  in  besonderen
  Fällen  auch  höhere  Unterstützungen  erhalten.

Anträge  sind  wie  bisher  an  das  Reichskolonialministerium
  (Entschädigungsstelle)  unter
Darlegung  des  Sachverhalts  und  Angabe  der
Beweismittel  zu  richten.  Soweit  Schadensanmeldungen
  noch  nicht  vorliegen,  sind  hierbei  die  im
Kolonialministerium  ausgearbeiteten  und  von  dort
oder  von  dem  Reichsverband  der  Kolonialdeutschen
(Berlin  W8,  Wilhelmstr.  62)  unentgeltlich  zu  beziehenden
  Formulare  zu  benutzen.  Im  Interesse
des  Antragstellers  liegt  es,  alle  Angaben  so  vollständig
  als  möglich  zu  machen.  Es  wird  darauf
hingewiesen,  daß  nach  den  Richtlinien  die  Gewährung
  eines  Vorschusses,  einer  Beihilfe  oder
einer  Unterstützung  versagt  werden  muß,  wenn
sich  bei  der  Prüfung  einer  Anmeldung  ergibt,
daß  der  Geschädigte  wissentlich  oder  grob  fahr- 



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lässig  falsche  Angaben  über  Umfang  oder  Entstehung
  des  Schadens  gemacht  hat.  Für  diejenigen,
die  bereits  angemeldet  haben,  empfiehlt  es  sich
daher  dringend,  ihre  Anmeldung  nochmals
nachzuprüfen  und  gegebenenfalls  eine  neue  Anmeldung
  dem  Kolonialministerium  unter  Zurückziehung
  der  bisherigen  Anmeldung  einzureichen.
Bei  der  Prüfung  der  Anträge  wirkt  der
Reichsverband  der  Kolonialdeutschen  als
Interessenvertretung  der  Geschädigten  mit.  Die
Entscheidung  über  die  Anträge  erfolgt  durch
Spruchkommissionen.  Es  ist  beabsichtigt,
Spruchkommissionen  auch  außerhalb  Berlins,  insbesondere
  in  Hamburg  und  Bremen  und  in
Süddeutschland,  zu  bilden.

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Koloniale  Dreisaufgabe.

Im  Einvernehmen  mit  Herrn  Eduard  Woermann
  in  Hamburg  hat  der  Professorenrat  des
Kolonialinstituts  in  Hamburg  beschlossen,  die  Frist
zur  Einreichung  von  Bewerbungsschriften  über
die  im  Juli  1913  erlassene  Preisfrage:

„Durch  welche  praktischen  Maßnahmen
ist  in  unseren  Kolonien  eine  Steigerung
der  Geburtenhäufigkeit  und  Herabsetzung
der  Kindersterblichkeit  bei  der  eingeborenen
  farbigen  Bevölkerung  —  des
wirtschaftlich  wertvollsten  Aktivums
unserer  Kolonien  —  zu  erreichen?“

bis  zum  1.  April  1920  zu  erstrecken  und  die  Entscheidung
  bis  zum  1.  Januar  1921  bekanntzugeben.

Literatur-Berieht.

Im  Lande  der  Morgenstille.  Reiseerinnerungen  an
orea  von  Norbert  Weber  O.  S.B.,  Erzabt  von
St.  Ottilien.  Mit  24  Farbentafeln  nach  Lumidbre-Aufnahmen
  des  Verfassers,  25  Vollbildern  und
279  Abbildungen  im  Text  sowic  einer  Karte.  kl.  40
(XII  und  458  S.).  Freiburg  i.  B.,  Herdersche
Verlagshandlung.  44  20,—,  geb.  -“  25,—  (dazu
die  im  Buchhandel  üblichen:  Prhlige.
Der  bekannte  Reiseschriftsteller  Petrus  Klotz
O.  S.  B.  schreibt  über  das  Prachtwerk:  „Mit  Wehmnt
nimmt  der  Kulturfreund  dieses  schöne  Werk  zur  Hand.
Vorläufig  sind  alle  Bezichungen,  die  deutsche  Tatkraft.
mit  den  Kulturvölkern  des  fernen  Ostens  anknüpfte
und  zu  vertiefen  hoffte,  auf  lange  eit  abgerissen,
die  spärlichen,  aber  sieirereprerhensfen  Blütenansütze
konnten  sich  nicht  entfalten.  Noch  bitterar  wird  die
Webmut  beim  Freund  der  Alissionen  sein,  dem  die
fernen  Ostasiaten,  uls  im  Todesschatten  des  Heidentums
  sitzend,  das  tiefste  Leid  abringen.  Der  Verfasser
hatte  recht,  diese  Reisebilder  aus  Korea  zu  sammeln,
denn  nicht  lange  mehr,  und  Korens  alte  Kultur  wird
unter  den  Rädern  der  japanisch  -  materialistischen
Gleichmacherei  verschwunden  sein.  Er  führt  uns
recht  anschaulich  in  10  Kapiteln  durch  das  ganze

 

 

Land,  Königsgrüber  und  Kaiserpaläste,  Tempel  und-Workstätten,
  cinsame  Grüber  und  stille  Klöster,  Städte
und  Dörfer,  die  Goldminen  und  stillen  Wälder  des
ordens  werden  in  Wort  und  Bild  vorgeführt.  Natürlich
  ichlen  die  Szenen  des  so  anzichenden,  patriarchulischen
  Familien-  und  Volkslebens  nicht,  vie  auch
den  Leser  Züge  heroischer  Glaubensstürke  unter  den
korcanischen  Christen  erbauen.  Zum  Schlussc  ein
hochwichtiges  und  ausführliches  Kapitel  über  die
kolonjalpolitische  Bedeutung  der  Missionen,  dessen
Gedanken  in  die  weitcsten  Kreise  dringen  sollten.  —
Das  Buch  ist  sehr  interessant  und  gefüllig  geschricben,
und  der  Gefertigte,  der  mehrere  Monnate  in  Korca,
sSpeziell  in  der  Abtei  St.  Bencdikt  der  buyerischen
Missionskongregalion  von  St.  Ottilien  zu  Scoul,  zugebracht,
  freut  sich,  das  schöne  Werk  schon  deshalb
schr  empfehlen  zu  können,  weil  es  durchaus  nicht  zur
literarischen  Dutzendware  von  Reiscbeschreibungen
gehört,  sondern  mit  sichtlichem  Ernst  und  begrüfenswerter
  Liebe  zur  Wahrheit,  hurcheearbeitct  und  goeschricben
  ist,  ohne  daß  es  dabei  der  gemütlichen
Reiscepisoden  entbehrt.  Dic  zablreichen  reizenden
Bilder  aus  dem  korcanischen  Volksleben,  dic  entzückenden
  Kindertypen,  die  packenden  Landschaften,