Metadaten : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

(No.  1234.)  Allerhoͤchste  Kabinetsorder  vom  13ten  Maͤrz  1830.,  betreffend  die  Aufhebung
der  Geschlechts-  Vormundschaft  in  dem  dem  Coͤslinschen  Regierungsbezirk
uͤberwiesenen  Lauenburg-  Buͤtowschen  Kreise,  imgleichen  in  den  eben  diesem
Regierungsbezirk  einverleibten  Westpreußischen  Enklaven.

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#  finde  auf  Ihren  Bericht  vom  18ten  Februar  d.  J.  kein  Bedenken,  die
Verordnung  vom  28ten  Juni  v.  J.,  wegen  Aufhebung  der  Geschlechts-Vormundschafft
  in  einigen  Theilen  von  Westpreußen,  auf  den  ehemals  Westpreußischen,
durch  die  Provinzial-Eintheilung  vom  30sten  April  1815.  dem  Cöslinschen
Regierungsbezirk  überwiesenen  Lauenburg  -Bütowschen  Kreis,  imgleichen  auf
die  beiden  eben  diesem  Regierungsbezirk  dadurch  einverleibten  Westpreußischen
Enklaven  auszudehnen.  Sie  haben  wegen  Bekanntmachung  und  Befolgung
dieser  Bestimmungen  das  Erforderliche  zu  veranlassen.

Berlin,  den  13ten  März  1830.
Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staats=  und  Justizminister  Grafen  v.  Danckelman.

 

Berichtigung.
Seite  9.  der  Gesetzsammlung  vom  Jahre  1830.  ist  in  der  Jten  Zeile  von
unten:  188.  statt  138.  zu  lesen.