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II. Die übrigen Beamten in den einzelnen Departements:
A. Departement der Justiz:
die Oberamtsrichter und die Justizassessoren,
die Gerichts= und Amtsnotare,
die Vorstände und Kassenbeamten der gerichtlichen Strafanstalten.
B8. Departement der auswärtigen Angelegenheiten:
a) Diplomatischer Dienst:
die Gesandten, Geschäftsträger, Gesandtschaftssekretäre und Gesandtschaftskanzlisten,
b) Verkehrsanstalten:
bei dem Eisenbahnbau und dem Eisenbahnbetrieb:
der Hauptkassier und die Buchhalter bei der Hauptkasse,
der Obermaschinenmeister,
die Maschinen= und Wagenmeister,
die Betriebsinspektoren und der Obergüterverwalter,
die Hauptmagazins= und Montirungsverwalter und der Inspektor der Magazinsverwaltung,
die Bahnhofinspektoren und die Bahnhofverwalter 1. Klasse, der Güterbahnhof-Verwalter
in Stuttgart,
die Eisenbahnbau= und die Betriebsbauinspektoren,
der Kulturinspektor, die Sektionsingenieure, die Obergeometer,
die Eisenbahnsekretäre,
ferner, wenn sie eine höhere Dienstprüfung erstanden haben:
die Bureau-, Kassen-, Bahnhofinspektions= und Ingenieur-Assistenten, sowie die Bahnhofverwalter
II. Klasse;
bei der Dampfschifffahrtsverwaltung:
der Dampfschifffahrtsverwalter;
bei dem Postbetrieb:
der Oberpostkassier,
die Postinspektoren jeder Art, mit Einschluß des Inspektors der Druckmaterialienverwaltung,
die Oberpostmeister, Postmeister, Postkassiere und Postamtssekretäre;