— 436 —
brannt; diejenigen, welche im Wege der Kündigung oder der Rückforderung
(cfr. h. 7.) eingelbst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben.
Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem für das Eisenbahnunternehmen
bestellten Kommissarius jährlich Nachweis geführt. "
H.5.
Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen amortisirt werden,
so wird gerichtliches Aufgebot nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen
erlassen. Fuͤr dergestalt amortisirte, sowie auch fuͤr zerrissene oder sonst
unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und gänzlich zu
kassirende Obligationen werden neue dergleichen angefertigt.
Angeblich verlorene oder vernichtete Zinskupons dürfen nicht amortisirt
werden.
S. 6.
Die Nummern der zur Zurückzahlung fälligen, nicht zur Einlösung vorgezeigten
Obligationen werden während zehn Jahren nach dem Jahlungstermine
jährlich einmal von dem Direktorium der Gesellschaft Behufs der Empfang-=nahme
der Zahlung böffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb
eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt
werden, sind werthlos, welches von dem Direktorium unter Angabe der
Werthlos gewordenen Nummern alsdann öffentlich zu erklären ist. Die Gesellschaft
hat wegen solcher Obligationen keinerlei Verpflichtung mehr, doch kann
sie deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermittelst eines Beschlusses der
Generalversammlung aus Billigkeitsrücksichten gewähren.
S. 7.
Außer den im PF. 4. gedachten Fallen sind die Inhaber der Obligationen
berechtigt, deren Nennwerth in folgenden Fallen von der Gesellschaft in Stettin
zurückzufordern:
a) wenn fällige Zinskupons, ungeachtet solche gehörig zur Einlösung präsentirt
worden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben;
b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampfwagen oder
anderen dieselben ersetzenden Maschinen länger als sechs Monate aufhört;
pc) wenn gegen die Gesellschaft in Folge rechtskräftiger Erkennenisse Schulden
halber Exekution vollstreckt wird;
d) wenn die F. 4. festgesetzte Tilgung der Obligationen nicht inne gehalten
wird.
In den Fällen zu a. b. und c. kann das Kapital an demselben Tage,
wo einer dieser Fälle eintrite, zurückgefordert werden; in dem Falle zu deit
a-