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zwei Theile: der erste behandelt die Bestrebungen der Jahre 1848—1851,
die zuerst zu einer ziemlich gewaltsamen Aenderung der Verfassung von
1819 von unten (zu einem höchst eigenthümlichen Gesetz über die Wahl
einer verfassunggebenden Versammlung, das zugleich die bisher vorhandenen
gesetzgeberischen Organe für Verfassungsänderungen aufhob, so dass die
ganze Verfassung gewissermassen in der Luft schwebte) —, nachher zu einer
nicht minder gewaltsamen Wiederherstellung des alten Zustands von oben
führten; der zweite Theil befasst sich mit den unter der Regierung des
jetzigen Königs unternommenen theils gelungenen, theils und überwiegend
misslungenen friedlichen Reformversuchen.
Die Schrift enthält sich jeder Kritik dieser Versuche, sie will nur nach
der Erklärung des Verfassers „einen Beitrag zur Geschichte der staatsrechtlichen
und politischen Entwicklung eines deutschen Kleinstaates* und — für
den gegenwärtig schwebenden Streit über weitere Reformen — „ein vollständiges
Aktenmaterial und einen status controversiae geben“. — Eine
pragmatische Geschichtsdarstellung bietet das Buch nicht und kann sie bei
seinem kleinen Umfang nicht bieten, die Anlage ist vielmehr die einer alten
Chronik: der Zeitfolge nach werden die wichtigsten Ereignisse und Kundgebungen
zusammengestellt, die sich auf die Verfassungsreform beziehen; das
so aus Kammerverhandlungen, Beschlüssen und Adressen von Volksversammlungen,
Wahlreden, Zeitungsartikeln u. s. w. zusammengesetzte Mosaikbild
gibt, wenn auch keine vollständige, d. h. keine den künftigen Geschichtschreiber
des Nachlesens der Quellen überhebende Darstellung der Ereignisse,
so doch eine lebendige Anschauung der sehr wechselvollen Stimmungen und
Bestrebungen, die im Lauf eines halben Jahrhunderts auf dem Gebiet der
Versuche zur Reform der Verfassung eines deutschen Mittelstaates an den
Tag getreten sind.
G. Pfizer.
Das Reichsgesetz betr. dieInvaliditäts- und Altersversicherung
vom 22. Juni 1889. Erläutert von Hermann Gebhard, Director der
Hanseatischen Versicherungsanstalt für Invaliditäts- und Altersversicherung.
Altenburg, Stephan Geibel 1891. Preis geheftet 6 M.
Verfasser, welcher in seiner Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter
und Mitglied der zur Vorberathung des Gesetzes gewählten VI. Kommission
an der parlamentarischen Berathung desselben wesentlichen Antheil genommen
und sich durch den von ihm im Verein mit P. GEIBEL herausgegebenen
„Führer durch das Gesetz betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung“
bereits allgemeine Anerkennung erworben hat, bietet in dem vorliegenden
Kommentar allen Denjenigen, welche bei der Ausführung dieses schwierigen
Gesetzes betheiligt sind, ein treffliches Hülfsmittel,
Das Werk ist in einfacher, für Jedermann leicht verständlicher Form
geschrieben, erläutert das Gesetz durch zahlreiche, aus dem praktischen