Full text : Archiv für öffentliches Recht.Sechster Band. (6)

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zwei  Theile:  der  erste  behandelt  die  Bestrebungen  der  Jahre  1848—1851,
die  zuerst  zu  einer  ziemlich  gewaltsamen  Aenderung  der  Verfassung  von
1819  von  unten  (zu  einem  höchst  eigenthümlichen  Gesetz  über  die  Wahl
einer  verfassunggebenden  Versammlung,  das  zugleich  die  bisher  vorhandenen
gesetzgeberischen  Organe  für  Verfassungsänderungen  aufhob,  so  dass  die
ganze  Verfassung  gewissermassen  in  der  Luft  schwebte)  —,  nachher  zu  einer
nicht  minder  gewaltsamen  Wiederherstellung  des  alten  Zustands  von  oben
führten;  der  zweite  Theil  befasst  sich  mit  den  unter  der  Regierung  des
jetzigen  Königs  unternommenen  theils  gelungenen,  theils  und  überwiegend
misslungenen  friedlichen  Reformversuchen.

Die  Schrift  enthält  sich  jeder  Kritik  dieser  Versuche,  sie  will  nur  nach
der  Erklärung  des  Verfassers  „einen  Beitrag  zur  Geschichte  der  staatsrechtlichen
  und  politischen  Entwicklung  eines  deutschen  Kleinstaates*  und  —  für
den  gegenwärtig  schwebenden  Streit  über  weitere  Reformen  —  „ein  vollständiges
  Aktenmaterial  und  einen  status  controversiae  geben“.  —  Eine
pragmatische  Geschichtsdarstellung  bietet  das  Buch  nicht  und  kann  sie  bei
seinem  kleinen  Umfang  nicht  bieten,  die  Anlage  ist  vielmehr  die  einer  alten
Chronik:  der  Zeitfolge  nach  werden  die  wichtigsten  Ereignisse  und  Kundgebungen
  zusammengestellt,  die  sich  auf  die  Verfassungsreform  beziehen;  das
so  aus  Kammerverhandlungen,  Beschlüssen  und  Adressen  von  Volksversammlungen,
  Wahlreden,  Zeitungsartikeln  u.  s.  w.  zusammengesetzte  Mosaikbild
gibt,  wenn  auch  keine  vollständige,  d.  h.  keine  den  künftigen  Geschichtschreiber
  des  Nachlesens  der  Quellen  überhebende  Darstellung  der  Ereignisse,
so  doch  eine  lebendige  Anschauung  der  sehr  wechselvollen  Stimmungen  und
Bestrebungen,  die  im  Lauf  eines  halben  Jahrhunderts  auf  dem  Gebiet  der
Versuche  zur  Reform  der  Verfassung  eines  deutschen  Mittelstaates  an  den
Tag  getreten  sind.

G.  Pfizer.

Das  Reichsgesetz  betr.  dieInvaliditäts-  und  Altersversicherung
vom  22.  Juni  1889.  Erläutert  von  Hermann  Gebhard,  Director  der
Hanseatischen  Versicherungsanstalt  für  Invaliditäts-  und  Altersversicherung.
  Altenburg,  Stephan  Geibel  1891.  Preis  geheftet  6  M.

Verfasser,  welcher  in  seiner  Eigenschaft  als  Reichstagsabgeordneter
und  Mitglied  der  zur  Vorberathung  des  Gesetzes  gewählten  VI.  Kommission
an  der  parlamentarischen  Berathung  desselben  wesentlichen  Antheil  genommen
  und  sich  durch  den  von  ihm  im  Verein  mit  P.  GEIBEL  herausgegebenen

„Führer  durch  das  Gesetz  betr.  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherung“

bereits  allgemeine  Anerkennung  erworben  hat,  bietet  in  dem  vorliegenden

Kommentar  allen  Denjenigen,  welche  bei  der  Ausführung  dieses  schwierigen

Gesetzes  betheiligt  sind,  ein  treffliches  Hülfsmittel,

Das  Werk  ist  in  einfacher,  für  Jedermann  leicht  verständlicher  Form
geschrieben,  erläutert  das  Gesetz  durch  zahlreiche,  aus  dem  praktischen