Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Die  württembergische  Verfassung.  551

auch  die  Prägung  der  unvermeidlichen  Denkmünze  ward  beschlossen,  und
als  drei  Tage  nachher  König  und  Landtag  auf  dem  Cannstatter  Volksfeste
erschienen,  da  brach  die  schwäbische  Freiheitsbegeisterung  in  hellen  Flam—
men  aus.  Was  der  Bevollmächtigte  dieses  volksfreundlichen  Königs  unterdessen
  in  Karlsbad  getrieben  hatte,  blieb  dem  arglosen  Volke  zum  Glück
verborgen.

Der  nationalen  Gesinnung  des  schwäbischen  Landes  brachte  die
seltsame  Entstehungsgeschichte  des  neuen  Grundgesetzes  schweren  Schaden.
Die  Verfassung  war  aus  einem  geheimen  Kampfe  gegen  den  Deutschen
Bund  hervorgegangen;  alle  Reden  der  Volksvertreter  liefen  hinaus  auf
die  Mahnung,  daß  man  die  schwäbische  Freiheit  gegen  die  Tyrannei  des
Bundes  sichern  müsse.  Unter  solchen  Erlebnissen  gewann  der  ohnehin
überstarke  Stammesstolz  der  Schwaben  neue  Kraft.  Da  in  der  deutschen
Zentralgewalt  nur  die  Kronen,  in  den  Einzelstaaten  auch  die  Untertanen
vertreten  waren,  so  schlug  der  junge  Liberalismus  fast  überall  eine  partikularistische
  Richtung  ein,  und  nirgend  war  dieser  Sondergeist  mächtiger
als  in  Württemberg,  wo  sich  von  vornherein  die  Ansicht  bildete:  das  halb
gegen  den  Willen  des  Deutschen  Bundes  entstandene  Grundgesetz  stehe
über  dem  Bunde.  —

 

Am  22.  Juli  traf  Metternich  zu  Karlsbad  ein,  in  dem  stolzen  Bewußtsein,
  daß  „von  hier  entweder  das  Heil  oder  die  endgültige  Vernichtung
  der  sozialen  Ordnung  ausgehen  werde"“.  Eine  Bereisung  seines
lombardisch-venetianischen  Königreichs  hatte  Kaiser  Franz  aufgegeben,  weil
die  Bändigung  der  deutschen  Revolution  dringender  schien.  Die  Vertrauten,
  mit  denen  sich  der  österreichische  Staatsmann  zunächst  besprach,
waren,  außer  Gentz,  die  beiden  Freunde  vom  Wiener  Kongresse  her,  die
Hannoveraner  Graf  Münster  und  Graf  Hardenberg;  auf  die  hochreaktionäre
Gesinnung  des  Tory-Kabinetts  durfte  Metternich  in  allen  Fällen,  wo  kein
Einspruch  des  Parlaments  zu  befürchten  stand,  unbedingt  rechnen,  und
dankbar  schrieb  er  nachher  dem  Prinzregenten:  „Ew.  K.  Hoheit  ist  man
sicher  immer  auf  dem  Wege  der  wahren  Grundsätze  zu  finden.“"  Doch
aller  andere  Beistand  war  wertlos  ohne  ein  unbedingtes  Einverständnis
mit  der  Krone  Preußens.  Um  dieses  zu  sichern  eilte  Metternich  nach
Teplitz  und  hielt  dort  am  29.  Juli  mit  König  Friedrich  Wilhelm  eine  geheime
  Unterredung,  welche  auf  Jahre  hinaus  den  Gang  der  deutschen  Politik
entschied.  Der  König  zeigte  sich  aufs  Außerste  beunruhigt  wegen  der
unheimlichen  demagogischen  Pläne,  welche,  nach  Wittgensteins  Versicherung,
bei  den  jüngsten  Haussuchungen  sich  enthüllt  haben  sollten;  er  war  mit
Recht  verstimmt  über  die  Ratlosigkeit  des  Staatskanzlers  und  die  Zerfahrenheit
  seines  Ministeriums,  das  ihm  seit  sieben  Monaten  noch  die
Antwort  auf  seine  drängenden  Fragen  schuldete;  er  klagte:  „es  fehlen  mir