Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

636 Die Teplitzer Punktation. 
7.) Die dringendsten Gegenstände, über welche die erste Übereinkunft zu treffen 
wäre, sind die folgenden: 
A. Die Berichtigung der Begriffe in Ansehung des Art. 13 D. B. A. 
Preußen ist entschlossen, erst nach völlig geregelten inneren Finanz-Verhältnissen 
diesen Artikel in seinem reinen Begriff auf seine eigenen Staaten anzuwenden, d. h. 
zur Repräsentation der Nation keine allgemeine, mit der geographischen und inneren 
Gestaltung seines Reichs unverträgliche Volksvertretung einzuführen, sondern seinen Pro— 
vinzen landständische Verfassungen zu erteilen und aus diesen einen Zentralausschuß 
von Landes-Repräsentanten zu bilden. 
Welche Maßregeln zu ergreifen sein dürften um den deutschen Staaten, welche 
unter dem Namen von Ständen bereits Volksvertretungen eingeführt haben, zur Rückkehr 
zu einem, dem Bunde mehr angemessenen Verhältnis behilflich zu sein, hierüber sind 
vor allem die Anträge dieser Regierungen selbst zu erwarten; welche Anträge sodann 
von den beiden Höfen zu würdigen und unter Erwägung der Vielseitigkeit der Rücksichten, 
welche dieser Gegenstand fordert, in gemessene Überlegung zu nehmen sein werden. 
B. Allgemeine Verfügungen über den Art. 18 D. B. A. 
Die beiden Höfe vereinigen ihre Ansichten auf die Grundsätze des anliegenden 
Projekts*) und sie werden selbe zur allgemeinen Annahme bei ihren Mitverbündeten 
und zu ihrer Anwendung auf ein Bundesgesetz unterstützen. 
Dies Gesetz, durch die Bundes-Versammlung ausgesprochen, muß womöglich noch 
vor Anfang der diesjährigen Vakanzen in Anwendung gebracht werden. 
Als eine zur Ausführung des Zwecks — der täglichen Volksverführung auf 
möglichst ausgiebigen Wegen Schranken zu setzen — nötige Maßregel müssen die deutschen 
Regierungen sich wechselseitig verbinden, keinem der heute berüchtigten Redakteurs den 
Eintritt in neue Zeitungsredaktionen zu gestatten und überhaupt die vielen Zeitungs- 
blätter zu vermindern. 
C. Maßregeln in Hinsicht auf die Universitäten, Gymnasien und 
Schulen. 
Um diese mit voller Rücksicht auf das Beste der Wissenschaften und die moralische 
Bildung der Jugend zu ergreifen, möchte eine eigene aus bewährten Männern derjenigen 
Staaten, welche Universitäten haben, zusammengesetzte Kommission berufen werden, einen 
gründlichen Vortrag über diejenigen Verfügungen auszuarbeiten, welche zu dem obge- 
nannten Zwecke führen könnten. Diese Verfügungen möchten nicht nur die Disziplin 
in Absicht auf Studenten, sondern auch ganz besonders in Absicht auf die Lehrer umfassen. 
Als eine unumgängliche Maßregel werden die beiden Höfe bei ihren Verbündeten 
den Satz der Notwendigkeit unterstützen, daß notorisch schlechtgesinnte und in die Umtriebe 
des heutigen Studentenunfugs verflochtene Professoren alsbald von den Lehrstühlen ent- 
sernt werden, und daß kein ähnliches von einer deutschen Universität entferntes Individuum 
auf den Universitäten in anderen deutschen Staaten Anstellung erhalte. Das Ubel muß 
aber auch an der Wurzel angegriffen werden, und daher diese Maßregeln auch auf das 
Schulwesen zu erstrecken sind. 
In Berücksichtigung der Vorurteile, welche von vielen deutschen Regierungen gegen 
die engere, so heilsame Vereinigung der beiden bedeutendsten deutschen Höfe gehegt werden, 
versprechen sich dieselben wechselseitig, die gegenwärtige Punktation auf ewige Zeiten 
geheim zu halten und sich dahin zu beschränken, die unter ihnen aufgestellten Grundsätze 
nicht nur zur Richtschnur ihres eigenen Benehmens zu erheben, sondern denselben durch 
  
*) Alles Nachsolgende fehlt in der Karlsbader Punktation. 
**) D.h. der in Karlsbad vorgelegten „Grundlinien“ eines Beschlusses über die Presse (bei Welcker 
Z. 193).
	        
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