Mängel der Kreisordnung. 113
bereitet; denn wollte man die Ritterschaft, die bisher die Kreistage allein
beherrscht hatte, mit einem male in die Minderzahl hinabstoßen, so for—
derten die Klugheit und die Gerechtigkeit, daß man den großen Grund—
besitzern die Möglichkeit gewährte, sich durch die Ehrenämter der Kreis—
verwaltung ihren wohlberechtigten Einfluß auf dem flachen Lande zu
sichern. Doch für die Lebensbedingungen der ländlichen Selbstverwaltung,
die überall aristokratisch ist, besaß die liberale Bureaukratie keinen Sinn.
Und durfte man den Gegensatz von Stadt und Land, der in der großen
Mehrzahl der Kreise unverkennbar noch bestand, durch einen Befehl des
Gesetzgebers einfach auslöschen?
Wie schablonenhaft vollends war der Versuch, den Großgrundbesitzern
überall, trotz der ungeheuren Verschiedenheit der socialen Verhältnisse,
dasselbe Drittel der Stimmen zu gewähren. Um diesen künstlichen Ge—
danken auch nur auf dem Papier durchzuführen, mußte die Commission
alle Eigenthümer, die 100 Thaler Grundsteuer zahlten, zu den großen
Grundbesitzern rechnen, sonst konnte sie in vielen Kreisen der westlichen
Provinzen gar keinen Großgrundbesitzer auftreiben. Das verfehlte Unter-
nehmen bewies unwiderleglich, daß eine gemeinsame Kreisordnung für
den Osten und den Westen ebenso unmöglich war wie eine Landgemeinde-
ordnung für das ganze Staatsgebiet. Am Ende ihrer Arbeiten sprach
die Commission noch freimüthig die Befürchtung aus, daß man im Volke
vielleicht glauben werde, „hiermit solle nun die ganze ständische Angelegen-
heit abgethan, das Wort Sr. Majestät gelöst und von einer Verfassung
für die Monarchie nicht mehr die Rede sein“. Um solche Zweifel ab-
zuschneiden, schlug sie einen Schlußartikel vor, worin der König erklärte,
das Verhältniß der Kreistage zu den künftigen Ständen der Monarchie
würde „in der Urkunde über die Verfassung“ näher bestimmt werden.
Die Arbeit der Commission war verunglückt. Ein Werk aus einem
Gusse, einen haltbaren Unterbau für Preußens Verfassung hatte sie nicht
geschaffen. Grade die beiden wichtigsten Entwürfe, Landgemeinde= und
Kreisordnung beruhten auf falschen Grundgedanken, während die minder
erheblichen Vorschläge zur Reform der Städteordnung auch minder an-
fechtbar waren. Und Angesichts der mächtigen Feinde, welche das ganze
Verfassungswerk bekämpften, ließ sich der begangene Fehler schwerlich noch
zur rechten Zeit sühnen. Stein in seiner Verstimmung hielt sich von
vornherein überzeugt, daß die Gehilfen Hardenberg's nur ein Werk „des
Buralismus und Liberalismus“ schaffen könnten. Und schon im Februar,
als die Commission ihre Arbeit noch kaum begonnen, hatte das Comité
der ostpreußischen Stände, voran der Minister Alexander Dohna, an den
König eine Adresse gerichtet, welche sich heftig gegen die Karlsbader Be-
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. UI. 8