Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

416  III.  6.  Preußische  Zustände  nach  Hardenberg's  Tod.

er  auch  in  den  alten  Krummstabslanden  der  Erzdiöcese  eingeführt  werden
dürfe,  darüber  gab  das  Breve  keine  Vorschrift.  Die  schwierige  Frage  blieb
ungelöst,  und  da  sie  irgendwie  gelöst  werden  mußte,  so  stand  ein  verhängnißvolles
  kirchenpolitisches  Zerwürfniß  fast  unvermeidlich  bevor.  —

Altenstein  fuhr  indessen  fort,  die  katholische  Kirche  mit  rücksichtsvoller
Schonung  zu  behandeln.  Noch  niemals  hatte  Preußens  Krone  das  Recht
des  Placet  so  nachsichtig  gehandhabt.  Die  älteren  noch  an  die  gestrenge
fridericianische  Kirchenpolitik  gewöhnten  Beamten  konnten  sich  in  diese  Zartheit
  gar  nicht  finden.  Als  einer  von  Altenstein's  obersten  Räthen,  Beckendorff
  zur  römischen  Kirche  übertrat,  erhob  sich  sofort  das  Gerücht,  der
Minister  sei  in  der  Hand  der  Papisten,  und  es  verstummte  auch  nicht  als
der  Convertit  unverzüglich  entlassen  wurde.  Schön,  der  überall  clericale
Umtriebe  witterte,  wagte  sogar  seinen  alten  Freund,  den  treuen  Protestanten
  Nicolovius  zu  beschuldigen,  auch  er  sei  insgeheim  katholisch  geworden,
  und  erregte  dadurch  einen  langen  gehässigen  Zwist,  den  der
König  durch  einen  scharfen  Verweis  an  den  leidenschaftlichen  Oberpräsidenten
  beendigte.

Freilich  kam  das  Wohlwollen  des  Ministers  zumeist  den  Bischöfen
zu  gute.  Denn  nach  seiner  territorialistischen  Ansicht  war  der  Staat  verpflichtet,
  jede  Kirche  nach  dem  Geiste  ihrer  eigenen  Verfassung  zu  regieren,
mithin  die  katholischen  Priester  ebenso  zum  Gehorsam  gegen  ihre  Bischöfe
anzuhalten,  wie  die  evangelischen  Geistlichen  zur  Unterwerfung  unter
die  oberstbischöfliche  Gewalt  des  Königs.  Und  wie  die  protestantische
Geistlichkeit  in  diesen  Tagen  des  Agendestreites  durch  die  nachdrücklichen
Vermahnungen  des  landesherrlichen  Kirchenregiments  bedrängt  wurde,
so  hatte  auch  der  niedere  Clerus  der  katholischen  Kirche  Schlesiens  unter
dem  Bevormundungseifer  des  Ministers  zu  leiden.  In  Schlesien  begann
sich  die  ultramontane  Partei  mit  Macht  zu  regen,  seit  der  Fürstbischof
Schimonsky,  ein  noch  im  alten  Germanicum  erzogener  strenger  Clericaler,
den  Hirtenstab  führte.  Wie  wurde  der  Breslauer  Jurist  Regenbrecht  mißhandelt
  und  angeschwärzt,  weil  er  in  einer  Dissertation  über  den  Ursprung
des  Kirchenregiments  den  Satz  erwies,  daß  Christus  der  Kirche  eine  Form
für  ihre  Verfassung  nicht  vorgeschrieben  habe  —  eine  Wahrheit,  welche
der  protestantischen  Welt  schon  seit  dreihundert  Jahren  geläufig  war.  Der
Mainzer  Katholik  und  die  gesammte  clericale  Presse  riefen  Wehe,  und
erschreckt  durch  dies  Geschrei  meinte  Gentz,  es  sei  unglaublich,  was  man  der
preußischen  Regierung  auf  ihren  Kathedern  heute  Alles  bieten  dürfe.  Selbst
der  ehrwürdige  Domherr  Dereser,  ein  alter  Kämpe  des  gemäßigten  Katholicismus,
  galt  schon  für  verdächtig,  sein  weitverbreitetes  Deutsches  Brevier

*)  Altenstein's  Bericht  an  den  König,  18.  Mai;  Cabinetsordre  an  Altenstein,
11.  Juni;  Altenstein  an  Lottum,  16.  Juli;  Lottum  an  Albrecht,  23.  Juli  1827.  Die
übrigen  Aktenstücke  in  Schön's  Papieren,  V.  156f.