60 I. Verträge mit außerdeutschen Staaten.
14. Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.
Das Herzogliche Staatsministerium zu Gotha oder Coburg.
15. Herzogtum Anhalt.
Die Herzogliche Regierung, Abteilung des Innern, zu Dessau.
16. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Die Fürstlichen Landräte.
17. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
Die Fürstlichen Landratsämter.
18. Fürstentum Waldeck und Pyrmont.
Der Königliche Landesdirektor der Fürstentümer Waldeck
und Pyrmont.
19. Fürstentum Reuß ältere Linie.
Die Fürstliche Landesregierung zu Greiz.
20. Fürstentum Reuß jüngere Linie.
Das Fürstliche Ministerium, Abteilung für das Innere, zu Gera.
21. Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Das Fürstliche Ministerium zu Bückeburg.
22. Fürstentum Lippe.
Die Fürstliche Regierung zu Detmold.
23. Freie und Hansestadt Lübeck.
Das Polizeiamt zu Lübeck.
24. Freie Hansestadt Bremen.
Für die Stadt Bremen: Die Polizeidirektion zu Bremen.
Für das Landgebiet: Der Landherr zu Bremen.
Für Amt und Stadt Bremerhaven: Das Amt zu Bremerhaven.
Für Amt und Stadt Vegesack: Das Amt zu Vegesack.
25. Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Polizeibehörde, die Landherrenschaften der Geestlande,
Marschlande und für Bergedorf, der Amtsverwalter in Ritzebüttel.
26. Elsaß-Lothringen.
Die Kaiserlichen Bezirkspräsidenten in Straßburg, Colmar
und Metz.