Full text : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

60  I.  Verträge  mit  außerdeutschen  Staaten.

14.  Herzogtum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Das  Herzogliche  Staatsministerium  zu  Gotha  oder  Coburg.

15.  Herzogtum  Anhalt.
Die  Herzogliche  Regierung,  Abteilung  des  Innern,  zu  Dessau.

16.  Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen.
Die  Fürstlichen  Landräte.

17.  Fürstentum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Die  Fürstlichen  Landratsämter.

18.  Fürstentum  Waldeck  und  Pyrmont.
Der  Königliche  Landesdirektor  der  Fürstentümer  Waldeck
und  Pyrmont.

19.  Fürstentum  Reuß  ältere  Linie.
Die  Fürstliche  Landesregierung  zu  Greiz.

20.  Fürstentum  Reuß  jüngere  Linie.
Das  Fürstliche  Ministerium,  Abteilung  für  das  Innere,  zu  Gera.

21.  Fürstentum  Schaumburg-Lippe.
Das  Fürstliche  Ministerium  zu  Bückeburg.

22.  Fürstentum  Lippe.
Die  Fürstliche  Regierung  zu  Detmold.

23.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Polizeiamt  zu  Lübeck.

24.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Für  die  Stadt  Bremen:  Die  Polizeidirektion  zu  Bremen.
Für  das  Landgebiet:  Der  Landherr  zu  Bremen.
Für  Amt  und  Stadt  Bremerhaven:  Das  Amt  zu  Bremerhaven.
Für  Amt  und  Stadt  Vegesack:  Das  Amt  zu  Vegesack.

25.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Die  Polizeibehörde,  die  Landherrenschaften  der  Geestlande,
Marschlande  und  für  Bergedorf,  der  Amtsverwalter  in  Ritzebüttel.

26.  Elsaß-Lothringen.
Die  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  in  Straßburg,  Colmar
und  Metz.