Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1918 (95)

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Gesamt-  darunter

2.  im  sonstigen  inländischen  Verkehr  gebü0hr  Feichsabgabe
bis  50  g  einschließlicgg  ...  5  Pf.  2  Pf.,
über  50  „  100  „  „  7½4  2½,
„  100  „  250  „  „  15  „  5  „
„  250  „  500  „  ,,..........  25»  5,,,
,,5008»1kg  »..........  35  „  5  „
Für  Blindenschriftsendungen  beträgt  die  Gebühr  einschließlich
der  Reichsabgabe:  Gesamt.  darunter
1.  im  Orts-  und  Nachbarortsverkehr  (87,  1,  1)  gebühr  Reichsabgabe
bis  50  g  einschließligggg  .  ..  5  Pf.  2  Pf.,
über  50  „  100  „  „  7½,  21,
„  100  „  250  „  ,,..........  10,,  5  „
„  250g  „  1  kg  „  15  „  5  „„
„  1kg,  2,  ,,..........  25»  5  „  „
„  2„  „  3  ,  »..........  35  „  5  „;
2.  im  sonstigen  inländischen  Verkehr
bis  50  g  einschließligggn  5  Pf.  2  Pf.,
über  50  „  100  „  „  712,  2½,  ,
„  1009  „  1  kg  „  15  „  5  „„
„  1kg,  2,  „  25  „  5  „
2  3  35  5

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  der  Reichsabgabe  befreit  sind  Drucksachen,  die

1.  nur  Zeitungen  oder  Zeitschriften  enthalten,  wenn  die  Zeitungen  oder  Zeitschriften
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