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Gesamt- darunter
2. im sonstigen inländischen Verkehr gebü0hr Feichsabgabe
bis 50 g einschließlicgg ... 5 Pf. 2 Pf.,
über 50 „ 100 „ „ 7½4 2½,
„ 100 „ 250 „ „ 15 „ 5 „
„ 250 „ 500 „ ,,.......... 25» 5,,,
,,5008»1kg ».......... 35 „ 5 „
Für Blindenschriftsendungen beträgt die Gebühr einschließlich
der Reichsabgabe: Gesamt. darunter
1. im Orts- und Nachbarortsverkehr (87, 1, 1) gebühr Reichsabgabe
bis 50 g einschließligggg . .. 5 Pf. 2 Pf.,
über 50 „ 100 „ „ 7½, 21,
„ 100 „ 250 „ ,,.......... 10,, 5 „
„ 250g „ 1 kg „ 15 „ 5 „„
„ 1kg, 2, ,,.......... 25» 5 „ „
„ 2„ „ 3 , ».......... 35 „ 5 „;
2. im sonstigen inländischen Verkehr
bis 50 g einschließligggn 5 Pf. 2 Pf.,
über 50 „ 100 „ „ 712, 2½, ,
„ 1009 „ 1 kg „ 15 „ 5 „„
„ 1kg, 2, „ 25 „ 5 „
2 3 35 5
5#i * 1 1 / ssssssssss I, ,-Von
der Reichsabgabe befreit sind Drucksachen, die
1. nur Zeitungen oder Zeitschriften enthalten, wenn die Zeitungen oder Zeitschriften
vom Verleger an andere Zeitungsverleger oder an Personen verschickt werden, die
sich nicht gewerbsmäßig mit dem Vertrieb dieser Zeitungen oder Zeitschriften be—
fassen, oder
2. nur politische, Handels- oder andere Nachrichten allgemeiner Bedeutung enthalten,
wenn diese Nachrichten von Nachrichten büros an Zeitungen, Zeitschriften
oder Zeitungsverleger verschickt werden.
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