Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

154  IV.  2.  Die  konstitutionelle  Bewegung  in  Norddeutschland.

eine  Schmähschrift  „Anklage  des  Ministeriums  Münster  vor  der  öffentlichen
Meinung“  unter  der  Hand  verbreitet  wurde,  bald  nachher  auch  gedruckt
erschien  —  ein  schwülstiges  Machwerk  aus  der  Feder  des  jungen  Advo—
katen  König  in  Osterode.  „Münster,  Münster,  Münster  heißt  der  Alp,
der  uns  drückt“  —  darauf  lief  alles  hinaus.  Der  allmächtige  Minister
wurde  mit  Attila,  Nero,  Pizarro,  mit  dem  Hausmeier  Pipin  verglichen,
weil  er  die  befreiende  soziale  Gesetzgebung  des  Königreichs  Westfalen
aufgehoben,  das  Volk  „schmählicherweise  in  die  Leibeigenschaft  zurückge—
worfen“  und  „dies  in  den  Jahren  1808—1813  schön  und  herrlich  aufgerichtete
  Staatsgebäude  mit  ungeweihter  Hand  in  einem  Augenblicke
wieder  niedergerissen“  habe.  Und  so  stark  war  schon  die  Erbitterung
gegen  den  Starrsinn  der  welfischen  Restaurationspolitik:  dies  Lob  der
einst  tödlich  verhaßten  Fremdherrschaft  machte  einen  tiefen  Eindruck  auf
die  kleinen  Leute,  zumal  da  der  Libellist  nur  gegen  die  schrankenlose  Gewalt
  ministerieller  Willkür  eiferte  und  ehrfurchtsvoll  beteuerte:  „Wilhelm
unser  Bürgerkönig  weiß  nichts  davon.“

Am  5.  Januar  1831  unternahmen  Königs  Landsleute  in  Osterode,
einen  revolutionären  Gemeinderat  und  eine  Kommunalgarde  zu  errichten;
sie  wollten  dann  „dem  Bürgerkönig  die  unter  allen  nichtbeamteten  Staatsbürgern
  herrschende  Not“  nachdrücklich  vorstellen  und  verkündeten  in  einem
Manifeste  neufranzösischen  Stiles:  „Möge  unseren  Enkeln  und  Urenkeln
der  5.  Januar  als  ein  heiliges  Geschenk  ihrer  edlen  Väter  und  Urväter
erhalten  werden!“  Der  kleine  Aufruhr  ward  sogleich  unterdrückt.  Da
zeigte  sich  plötzlich,  daß  die  stürmische  Zeit  auch  an  dem  gelehrten  Stillleben
  der  Georgia  Augusta  nicht  spurlos  vorübergegangen  war.  Ein  Heißsporn
  der  feudalen  Partei,  der  in  Göttingen  lebte,  Frhr.  v.  d.  Knesebeck,
hatte  kürzlich  in  einer  „Deutschlands  erlauchten  Souveränen“  gewidmeten
Flugschrift  alle  Herzensgeheimnisse  des  welfischen  Junkertums  ausgeplaudert.
  Die  Schrift  trug  das  napoleonische  Motto:  „Wenn  die  Canaille
  die  Oberhand  gewinnt,  so  hört  sie  auf  Canaille  zu  heißen,  man
nennt  sie  alsdann  Nation;“  sie  erklärte  den  Adel  für  die  erste  Stütze  des
Thrones,  die  durch  ein  Landesheroldsamt  gesichert  werden  müsse,  sie  verlangte
  ein  Ordenszeichen  für  die  Freunde  der  Legitimität,  einen  politischen
Katechismus,  der  in  den  Schulen  eingeprägt,  von  allen  Staatsdienern
beschworen  werden  sollte  —  kurz,  es  war  nicht  wunderbar,  daß  die  akademische
  Jugend  eines  Abends  ihren  Unwillen  an  den  Fensterscheiben  des  legitimistischen
  Freiherrn  ausließ  und  ihn  zu  schleuniger  Abreise  nötigte.  Neue
Aufregung  unter  den  jugendlichen  Gelehrten,  als  der  Dekan  der  Juristen,
der  alte,  den  Zeitungsschreibern  schon  längst  durch  seine  tiefe  Gelehrsamkeit
verdächtige  Hugo,  einer  mehr  liberalen  als  geistreichen  Dissertation  des
Dr.  Ahrens  über  den  Deutschen  Bund  das  Imprimatur  verweigerte.

In  den  Kreisen  dieser  jungen  Dozenten  und  Advokaten  entstand  nun
der  tolle  Plan,  hier  auf  dem  denkbar  ungünstigsten  Boden  eine  Revolution