Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

156  IV.  2.  Die  konstitutionelle  Bewegung  in  Norddeutschland.

um  große  Feuer,  das  nichtswürdige  Administrationsbier  der  alleinberech—
tigten  städtischen  Brauerei  floß  in  Strömen,  und  stolz  rauchte  jedermann
auf  der  Straße;  denn  die  ertrotzte  Rauchfreiheit  galt  in  allen  diesen  kleinen
norddeutschen  Revolutionen  für  das  Sinnbild  des  neuen  Völkerfrühlings.
Von  bestimmten  politischen  Plänen  war  keine  Rede.  Man  sang  radikale
Lieder,  ließ  Freiheit,  Gleichheit,  Brüderlichkeit  hoch  leben;  einzelne  empfahlen
auch  eine  Republik  Göttingen  unter  dem  Schutze  des  Deutschen  Bundes.
Die  Gesandtschaft  aber,  welche  der  neue  Gemeinderat  nach  Hannover
sendete,  vermochte  sich  über  die  Wünsche  des  souveränen  Volkes  so  wenig
zu  einigen,  daß  sie  schließlich  zu  gleicher  Zeit  zwei  Eingaben  ganz  ver—
schiedenen  Inhalts  der  Regierung  überreichte.  Den  großen  Höfen  erschien
diese  so  lang  anhaltende  und  so  ganz  ungestörte  revolutionäre  Bewegung
völlig  unbegreiflich;  Metternich  bemerkte  mit  Entsetzen,  „bis  zu  welchem
Grade  die  Pläne  ihrer  Urheber  gefährlich  und  verwegen“  seien.  Die
hannöversche  Regierung  meldete  dem  Bundestage  sofort,  sie  sehe  sich  außer
stande,  Truppen  zur  Bewachung  der  deutschen  Westgrenze  zu  stellen,  da
sie  ihrer  bewaffneten  Macht  im  eigenen  Lande  bedürfe.“)  Die  geängsteten
Landdrosten  und  Amtmänner  versprachen  „den  biederen  Bewohnern“  ihrer
Bezirke  demütig,  daß  allen  Beschwerden  „fördersamst“  Abhilfe  gewährt
werden  solle.  An  die  Göttinger  erließ  der  Generalgouverneur  Herzog  von
Cambridge  ein  abmahnendes  Manifest  nach  dem  andern  und  fragte  sie
väterlich:  „Ist  es  recht,  mit  Aufruhr  und  Widersetzlichkeit  anzufangen?“
Er  faßte  sich  erst  wieder  ein  Herz,  als  ihm  Dahlmann,  der  mit  einigen
Abgesandten  des  akademischen  Senats  nach  Hannover  gekommen  war,  entschlossen
  erklärte:  die  Aufständischen  seien  ihrer  Torheit  müde,  eine  mäßige
Truppenmacht  könne  ohne  Blutvergießen  die  Ordnung  herstellen.

So  geschah  es  auch.  Als  die  Truppen  am  achten  Morgen  nach  dem
Beginne  des  Aufruhrs  endlich  einrückten  —  über  7000  Mann,  mehr  als
die  Hälfte  der  hannöverschen  Armee  —  da  waren  die  Barrikaden  an  den
Toren  bereits  verschwunden,  desgleichen  die  akademische  und  die  bürgerliche
  Legion.  Rauschenplatt  aber  floh  mit  einigen  seiner  Genossen  nach
Straßburg,  wo  ihm  die  Studenten  einen  festlichen  Empfang  bereiteten;
seines  Bleibens  war  auch  hier  nicht  lange,  da  Metternich  sich  bei  der
französischen  Regierung  beschwerte.  *)  Die  anderen  Anstifter  wurden  in
Celle  vor  eine  Gerichtskommission  gestellt  und  dort,  nach  der  grausamen
Weise  des  alten  Strafverfahrens,  durch  viele  Jahre  hingehalten.  Der
Advokat  von  Frankenberg,  der  lediglich  in  dem  benachbarten  Flecken  Bovenden
  eine  Sicherheitswache  befehligt  hatte,  wartete  sechs  Jahre  lang  auf
sein  Urteil;  endlich  ließ  man  ihm  die  Wahl  zwischen  der  gerichtlichen
Entscheidung  und  der  Gnade  des  Königs;  um  dem  Jammer  nur  ein

 

*)  Maltzahns  Berichte,  28.  29.  Januar  1831.
**)  Maltzahns  Bericht,  9.  Mai  1831.