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8. 71.
Mit Rücksicht auf die verschiedene Zeit der Schwangerschaft, zu
welcher die Geburten eintreten, unterscheidet man unzeitige, frühzeitige,
rechtzeitige und überzeitige.
1. Die unzeitige Geburt oder Fehlgeburt ist der Abgang
einer Leibesfrucht in den ersten 7 Monaten der Schwangerschaft.
Eine solche Frucht kann außer dem Mutterleibe nicht fortleben.
2. Die frühzeitige Geburt oder Frühgeburt ist der Abgang
einer Leibesfrucht vom Anfange des 8. bis gegen die Mitte des
10. Monats der Schwangerschaft. Hier kann das Kind unter günstigen
Umständen und bei guter Pflege am Leben erhalten werden.
3. Die rechtzeitige Geburt tritt am Ende des 10. Schwangerschafts-Monats
ein, wenn das Kind seine völlige Reife erlangt hat.
4. Ueberzeitige oder Spätgeburten nennt man solche, die
nach dem 10. Schwangerschafts-Monate oder der 40. Woche eintreten.
Eine Verspätung der Geburt um einige Tage kommt nicht selten vor;
wo eine längere Verspätung angenommen wird, ist es wahrscheinlicher,
daß ein Irrthum in der Berechnung stattgefunden habe.
". 72.
Nach der Art des Herganges theilt man die Geburten in regelmäßige
und in regelwidrige. Regelmäßige Geburten sind
diejenigen, welche auf diese Weise erfolgen, die der Erfahrung gemäß
am häufigsten vorkommt. Regelwidrige Geburten find diejenigen,
die in irgend einer Beziehung von der Regel, nämlich von der
gewöhnlichen Hergangsweise, abweichen. Diese Eintheilung ist für die
Hebamme die wichtigste. Bei den regelwidrigen Geburten müsssen die
Berhältnisse sehr günstig sein, wenn sie ohne Gefahr oder Schaden
für Muner und Kind durch die Kräfte der Natur beendigt werden
sollen. Wo ihr daher nicht das Lehrbuch die alleinige Hülfeleistung
ausdrücklich gestattet, ist sie hier überall verpflichtet, den Beistand
eines Arztes herbeizurufen.