Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Frankfurt  und  die  Westmächte  gegen  den  Bund.  307

schmähte  die  Glaubwürdigkeit  dieser  halbwahren  Versicherung  näher  zu
prüfen,  obgleich  er  wohl  wußte,  wie  eifrig  Cartwright  und  der  französische
Legationssekretär  Grouchy  mit  mehreren  Senatoren  verkehrten,“)  und  be—
stand  nun  um  so  ernster  darauf,  daß  Frankfurt  seine  deutsche  Gesinnung
durch  Taten  beweisen  müsse.  Die  Exekution  war  der  widerspenstigen  Stadt
bereits  angedroht,  da  unterwarf  sich  endlich  der  Senat  (3.  Juni),  stellte  seine
Truppen  unter  Pirets  Befehl  und  versprach  auch  seine  jämmerliche  Polizei
neu  zu  ordnen.

Die  Noten  der  Westmächte  beantwortete  der  Bundestag  mit  einer  kurzen,
würdigen  Zurückweisung  (12.  Juni),  die  in  Wien  von  sämtlichen  Mitgliedern
  der  deutschen  Ministerkonferenz  —  mit  einziger  Ausnahme  des
Hannoveraners  —  gebilligt  worden  war.**)  Der  ruhige  Ton  dieser  Erwiderung
  ermutigte  aber  die  beiden  Gesandten  zu  neuen  Noten  (30.  Juni,
18.  Juli):  Beide  beriefen  sich  wieder  auf  die  Wiener  Verträge,  und  der
Engländer  sprach  wieder  am  gröbsten.  Die  an  der  Wiener  Schlußakte
beteiligten  Staaten  —  so  schrieb  er  —  können  nicht  zugeben,  „daß  der
Deutsche  Bund,  der  zum  Schutze  der  Schwachen  geschaffen  wurde,  sich  zu
einem  Werkzeuge  der  Unterdrückung  in  der  Hand  der  Mächtigen  umwandle.“
  Nunmehr  merkte  Nagler  doch,  daß  man  zu  den  feinfühligen
Westländern  deutlicher  reden  mußte.  Er  verlas  am  18.  September  eine
geharnischte  Präsidialerklärung,  welche  die  „Anmaßung,  die  vollständige
Unkenntnis,  die  unbegreifliche  Begriffsverwirrung“  der  beiden  Noten  schonungslos
  rügte  und  den  Westmächten  vorhielt,  daß  ihr  eigener  Schützling,
Frankfurt,  sie  verleugnet  habe.  Demgemäß  ward  sodann  ein  überaus
scharfer  Beschluß  einmütig  gefaßt  —  selbst  Hannover  stimmte  diesmal
gegen  England  —:  „Niemals  werde  der  Bund  den  fremden  Mächten,  als
Mitunterzeichnern  der  Kongreßakte,  in  Bundesangelegenheiten  Rechte  zugestehen,
  welche  nach  dem  Wortlaute  des  Bundesvertrages  und  ebenso
nach  dem  Inhalte  der  Kongreßakte  nur  den  Gliedern  des  Deutschen  Bundes
  und  dessen  Gesamtheit  zustehen.“

Diesen  Beschluß  übersendete  Nagler  einfach  den  beiden  Gesandten,
ohne  sie  auch  nur  einer  förmlichen  Antwortsnote  zu  würdigen.  Cartwright
und  Alleye  fühlten  sich  tief  verletzt,  sie  beschwerten  sich  in  zwei  neuen  Noten
(17.Okt.,  21.  Nov.)  über  eine  so  „vollständige  Abweichung  von  den  diplomatischen
  Gebräuchen  Europas“  und  beharrten  bei  ihrer  Meinung  über  den
Sinn  der  Wiener  Verträge.  Der  Bundestag  aber  legte  die  Beschwerdeschriften
  der  beiden  Unermüdlichen  ohne  Erwiderung  zu  seinen  Akten,  und
die  Westmächte  mußten  die  selbstverschuldete  schnöde  Behandlung  ruhig  hinnehmen:
  sie  fühlten,  daß  die  Eintracht  der  deutschen  Höfe  doch  nicht  so
leicht  zu  zersprengen  war.  Leider  wurde  dieser  Schriftenwechsel,  der  dem

 

*)  Naglers  Bericht,  18.  Mai  1834.
*“)  Brockhausens  Bericht,  7.  Juni  1834.
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