Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

610  IV.  8.  Stille  Jahre.

Unterdessen  betrieb  die  deutsche  Polizei  unverdrossen  den  Vernichtungskrieg
  gegen  die  daheim  gebliebenen  Demagogen.  Das  Paßwesen,  das  einst
die  Jakobiner  zuerst  als  eine  Waffe  gegen  politische  Feinde  benutzt  hatten,
erlangte  durch  die  Gegner  der  Revolution  seine  höchste  Ausbildung;  selbst
die  Lohnkutscher  durften  keinen  Reisenden  mehr  befördern,  wenn  er  sich
nicht  über  seine  Person  auswies.  Überall  spürten  geheime  Agenten  und
fahndeten  auf  verdächtige  Briefe,  auf  dreifarbige  Abzeichen,  zuweilen  auch
auf  republikanische  Vollbärte.  In  Bayern,  dessen  geheime  Polizei  von  dem
Kabinettsrat  Grandauer  ihre  Weisungen  empfing,  wurden  einmal  zwei
solcher  Leute  zu  gleicher  Zeit  als  gemeine  Betrüger  entlarvt.  Ein  Bundesbeschluß
  (1836)  verpflichtete  alle  Regierungen,  feindseligellnternehmungen
gegen  den  Bund  als  Hochverrat  zu  bestrafen  und  einander  gegenseitig
die  politischen  Verbrecher  auszuliefern.  Nachdem  die  letzte  radikale  Zeitung,
  die  Neckarzeitung  in  Stuttgart  unterdrückt  war,  ging  man  gegen  die
Bücher  vor;  die  freie  Stadt  Frankfurt  verbot  sogar  Sismondis  Untersuchungen
  über  die  Verfassung  freier  Staaten.

In  der  Anarchie  dieses  Staatenbundes  konnte  es  gleichwohl  nicht  ausbleiben,
  daß  die  Zensoren  nach  sehr  verschiedenen  Grundsätzen  verfuhren;
und  wenn  Verfasser  und  Verleger  sich  den  Zensurvorschriften  unterworfen
hatten,  dann  blieben  sie,  nach  §  7  des  Karlsbader  Preßgesetzes,  „von  aller
weiteren  Verantwortung  frei.“  Als  nun  die  kurhessische  Zensur  eine  sehr
radikale  „Petition  deutscher  Bürger  gegen  die  Preßsklaverei“  unbeanstandet
durchgelassen  hatte,  da  behauptete  Blittersdorff  im  Bundestage  (1834):
jene  Vorschrift  des  Preßgesetzes  besage  lediglich,  daß  der  Bund  die  Schuldigen
  nicht  mehr  zur  Verantwortung  ziehen  dürfe;  den  Landesregierungen
stehe  immer  noch  frei,  die  Verfasser  zensierter  Schriften  vor  Gericht  zu
stellen.  Die  Mehrzahl  der  Bundesgesandten,  auch  der  bayrische,  stimmte
dieser  ungeheuerlichen  Auslegung  zu.  Da  erklärte  der  Präsidialgesandte
mit  überraschender  Ehrlichkeit:  zu  einem  solchen  Schlusse  sei  „nur  mittels
einer  gründlichen  und  weitläufigen  Deduzierung  zu  gelangen“.  Der
Wiener  Hof  verlangte  mehr:  er  wollte  durch  ein  förmliches  neues  Bundesgesetz
  alle  Schrecken  der  Zensur  und  der  gerichtlichen  Verfolgung,  der  Prävention
  und  der  Repression  zugleich  über  die  deutschen  Schriftsteller  verhängen.
  Dazu  konnten  sich  die  Mittelstaaten  doch  nicht  entschließen;  sie
halfen  sich  nach  alter  Gewohnheit,  ihre  Instruktionen  blieben  aus,  und
ein  Bundesbeschluß  kam  nicht  zustande.  Die  Selbstgenügsamkeit  des
alten  Beamtenstaates  verschmähte  aber  auch,  den  Liberalismus  durch  kleine
volkstümliche  konservative  Blätter  zu  bekämpfen,  wie  Otterstedt  dem  preußischen
  Hofe  vorschlug.  Die  Regierungen  meinten  genug  zu  tun,  wenn
sie  die  Zensur  kräftig  handhabten  und  ihre  langweiligen,  wenig  gelesenen,
vornehmen  Staatszeitungen  erscheinen  ließen.)

 

*)  Otterstedt,  meine  Wahrnehmungen  von  dem  Wartburgfeste  bis  zum  heutigen
Tage.  Dem  Könige  übersendet  14.  April  1833.