Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

—  193  —

Die  Justizverwaltung  im  Strafprozess.
Von

Dr.  HERMANN  ÖORTLOFF  in  Weimar.

Welche  Schwierigkeiten  bei  Organisirung  des  Streit-  und
Parteienverhältnisses  im  Strafverfahren  bei  der  Reichsgesetzgebung
in  den  Jahren  vor  1879,  in  welchem  Jahre  die  sog.  grossen  Justizgesetze
  mit  dem  1.  Okt.  in  Kraft  traten,  zu  überwinden  gewesen
sind,  hat  der  Referent  in  der  Justizkommission  des  Reichstages
zur  Berathung  des  Entwurfes  einer  Strafprozessordnung,  der  kgl.
sächsische  Generalstaatsanwalt  Dr.  v.  SCHWARZE,  in  dem  Kommissionsbericht
  und  in  der  Einleitung  zu  seinem  Kommentar  zur
Strafprozessordnung,  auch  z.  B.  S.  295ff.,  geschildert.  Hieraus
und  besonders  aus  den  gedruckten  Verhandlungen  und  Berichten
der  Justizkommissionen  über  die  Berathungen  jener  und  den  über
den  Entwurf  des  Gerichtsverfassungsgesetzes,  worin  MIQUEL  Berichterstatter
  war,  ergiebt  sich,  wie  nur  mit  Mühe  auf  dem  Wege
der  Kompromisse  zwischen  den  Regierungsvertretern  und  den
Kommissionsmitgliedern  eine  „arundlage  geschaffen  worden  ist,
auf  welcher  Erfahrungen  für  eine  künftige,  harmonische  und  in
sich  prinzipiell  wohl  gegliederte  Strafprozessordnung  gesammelt
  werden  könnten“.  Nur  vermöge  der  beiderseitig  geübten
Resignation  ist  das  erreicht  worden,  was  schliesslich  im  Plenum
des  Reichstages  zur  Annahme  gelangte  und  zwar  in  Bezug  auf