soll die Herrschaft der neuen drei Marken nicht währen, wird
gesagt. Wenn man erst darüber einig ist, was an Stelle von
Adlern und Kronen als republikanische Hoheitezeichen eingeführt
werden soll, die phrygische oder die Schiebermütze,
die Handgranate oder der geborstene Fabrikschlot, dann soll
es auch endgültig republikanische Briefmarken geben. Es
täte aber not, unter den Grundrechten des deutschen BVolkes
in der Verfassung auch dieses festzusetzen, daß nicht ausschließlich
die jetzige schwarz-rote Mehrheit die Entwürfe vorgelegt
bekommt. AUber den antisezessionistischen privaten Kunstgeschmack
des Kaisers hat sich jeder Bierphilister aufgeregt,
obwohl Wilhelm II. in amtlicher Eigenschaft anders handelte
und den Sezessionisten Bruno Paul an die Spitze des Kunstgewerbemuseume
in Berlin berief. Zetzt droht uns der Absolutismus
des Parlaments in Kunstdingen. Gegen den Kunst-Pfeiffer
des Zentrums haben wir nichts einzuwenden, erist
noch ein wahrer Hellene im Bergleich zu manchen anderen;
über Nuschke als politischen Redakteur eines demokratischen
Blattes ist uns nichts bürgerlich Unanständiges bekannt; und
Wolfgang Heine zeigt viel persönlichen Geschmack, indem er
jedeen Verkehr mit den Unabhängigen und jede Antwort auf
Adolf Hoffmannsche Zwischenrufe ablehnt. Aber die Gesamtbeit
der Botokuden im Reichstage hat doch seinerzeit sogar die
wundervollen Wandgemälde Angelo Zanks abgelehnt und,
nachdem sie aus den Taschen der deutschen Steuerzahler bereits
bezahlt waren, zu dem Gerümpel in die Bodenkammer stellen
lassen. Die durchaus aristokratischen Republiken des italienischen
Renaissancezeitalters brachten uns eine Blüte künstlerischer
Kultur. Demokratien aber sind in diesen Dingen
immer spießerhaft; oder täppisch und kritiklos wie ein Parven#.
Zu den Grundrechten des deutschen Volkes gehört es leider
noch nicht, von Geschmacklosigkeiten verschont zu bleiben.
Aber sonst hat man alles Mögliche in das Kapitel der Grund-207