Papierhaufen, sondern Bermögenswerte. Zum Teil werden
sogar auf 30 Jahre diese Forderungen des Reiches hpypo-
thekarisch auf den Besitz eingetragen; zum Teil erfolgt die
Zahlung in Industriewerten und Bankaktien. Alles das ist
vor dem Zugriff der Feinde nur solange sicher, als wir —
Erzberger liest es selber aus dem Friedenesvertrage vor —
die Bedingungen des Vertrages erfüllen. Sie sind aber un-
erfüllbar. Und was sagt der Friedensvertrag sonst noch?
§J248: „Oer gesamte Besitz und alle Einnahmequellen
des Deutschen Reiches haften an erster Stelle für die
Wiedergutmachungskosten und alle sonstigen Lasten aus
dem Friedensvertrage.“ §& 244, Anm. 12b: „Alle Einkünfte
Deutschlands einschließlich der für die Tilgung seiner in-
neren Anleihen bestimmten werden vorzugsweise für
die Wiedergutmachungsschuld verwendet.“ Das weiß Erz-
berger doch! Es ist ihm ebenso bekannt, daß wir „bis an
die Grenze unserer Leistungsfähigkeit“ viele Menschenalter
lang ausgepreßt werden sollen. Aus der Hypnose der ge-
schickten Ministerrede werden wir bald erweckt werden; und
dann ist Heulen und Zähneklappen.
Dann wird auch wieder und immer wieder die Frage ge-
stellt werden: warum war das nötig? Und die Antwort wird
lauten: weil der Scheidemann--Erzberger-Friede uns dazu
zwang, weil wir von den Reichsverderbern seit 1917 einem
Unterwerfungsfrieden zugetrieben wurden. Durch sie haben
wir den Krieg verloren, durch sie sind wir zu Fronarbeitern
geworden, durch sie sind Millionen Deutscher unnütz gefallen,
durch sie müssen 800 000 deutsche Kriegsgefangene noch in
Banden bleiben. Das ist der Kernpunkt der Sache. Hier
steckt Erzbergers Kopf in der Schlinge, und daher gebärdete
er sich in den abgelaufenen Wochen so wild und versuchte
die Wahrbeit totzuschlagen. Wenn er heute sagt, bis in
Strumpf und Strohsack werde der Steuererekutor uns
288