Full text : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Zur  Beachtung  für  die  Umtauschstellen:  Für  die  Prüfung,  ob  die  Beitragsmarken  in  richtiger
Höhe  verwendet  sind,  ist  es  erforderlich,  daß  die  Umtauschstellen  in  den  Qutttungskarten  vermerken,  welchen
Krankenkassen  und  welchen  Lohnstufen  oder  Klassen  dieser  Krankenkassen  die  Karteninhaber  während  der  durch
Beiträge  belegten  Zeit  angehört  haben.
Stettin,  den  29.  April  1914.
Der  Vorstand  der  Laudesversicherungsanstalt  Pommern.  Denhard.

Veröffentlicht.
Rummelsburg,  den  28.  August  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Bekanntmachung.

Die  Kreissparkesse  hlerselbst  vermietet  ihre  verschließbaren  eisernen  Schrankfächer  in  der  im  Erdgeschoß
  des  neuen  Kreishauses  belegenen  feuer=  und  diebessicheren  Stahlkammer  zur  Aufdewahrung  von  Wertpapieren,
Dokumenten  pp.  zu  einem  mäßtgen  Mietszins.

Meldungen  im  Kassenlokale  —  Kreishaus  Eingang  Bahnhofsstraße  —  woselbst  auch  die  Bedingungen
eingesehen  werden  können.

Rummelsburg,  den  16.  Oktober  1914.  Der  Vorsitzende  der  Kreissparkasse.  von  Trebra.

In  der  Nachwetsung  derjenigen  Rittergäter,  deren  Besitzer  zur  Wahl  der  für  den  alten  und  den  befestigten
  Grundbesitz  zu  präsentteren  den  Mitglieder  des  Herrenbauses  im  zwetten  pommerschen  Landschaftsbezirke
(Herzogtum  Wenden)  berechtigt  nd  stehen  bisher  felgende  Rittergüter  des  Kreises  Rummelsburg  verzeichnet:
Barnow,  Beßwitz,  Neukolziglow,  Poberow,  Wussowke,  Zettin,  Püstow,  Rohr,  Brandhetde,  Friedrichshald,  Groß
Schwirsen,  Techlipp,  Ploetzig,  Treblin,  Neuhof,  Turzig,  Großvolz,  Großreetz,  Versin,  Starkew,  Reddies,  Reinwasser,
Gumenz,  Varzin,  Wussow  und  Seelitz.  ,

Sollten  noch  andere  Rittergüter  des  Kreises  in  die  Nachweisung  aufzunehmen  sein,  so  werden  hie
betreffenden  Herren  Besitzer  ersucht,  thre  diesbezüglichen  Ansprüche  unter  ausführlicher  Begründung  bis  spätestens  zum

II.  November  d.  Is.
bei  mir  anzumelden.

Zum  alten  Grundbesitz  sind  nach  §  2  der  Verordnung  vom  10.  November  1865  (G.  S.  S.  1077)
solche  Rittergüter  zu  zählen,  welche  seit  mindestens  50  Jahren  im  Besitze  einer  und  derselben  Familte  sich  befinden,

Zum  befestigten  Grunddesitze  gehören  nach  §  3  a.  a.  O.  solche  Rittergüter,  deren  Vererbung
in  der  männlichen  Linie  durch  eine  besondere  Erbordnung  (Lehn,  Majorat,  Minorat,  Seniorat,  Fidetkommiß.
fideikommissarische  Substitution)  gesichert  sind.

Rummelsburg,  den  20.  Oktober  1914  Der  Landrat,  von  Trebra.

Dem  Fischeretpächter  Stremlow  In  Friedrichshuld  in  vom  Herrn  Regterungepräsidenten  auf  Grund
des  §  4  Absatz  2  der  Verordnung  über  die  Ausführung  des  Ftschereigesetzes  in  der  Prev'nz  Pommern  vom  8.
August  1897  (G.  S.  S.  360)  unter  dem  Vorbehalte  des  jederzeitigen  Widerrufs  und  unbeschadet  der  „Rechte
Dritter  dte  Genehmigung  erteilt,  während  der  diesjährigen  Winterschonzeit  für  die  Fischzuchtanstalt  Friedrichshuld
innerhalb  seiner  Fischereiberechtigung  aus  der  Wipper,  laichreise  oder  der  Larchreife  nahestehende  Forellen  zu  fangen.

Rummelsburg,  den  19.  Oktober  1914.  Der  Landrat.  von  Trebra.

Der  Standesbeamte  und  der  Standesbeamtenstellvertreter  des  Standesamtsbezirks  Beßwitz  sind  zur
Fahne  einberufen.  Bis  auf  weiteres  wird  der  Standesbeamte  des  Standesamtsbezirks  Varzin,  Gemeindevorsteher
Rattunde  daselbst  dte  Standesamtscoeschäfte  des  Standesamtsbezirks  Beßwitz  mitversehen.

Rummelsbura,  den  20.  Oktober  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra

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Auszug  aus  den  Verlustlisten
bezüglich  des  Kreises  Rummelsburg  i.  Pom.

1.  Reservist  Richard  Wodtke,  Altschwessin  —  leichtvw.  6.  Gefreiter  Paul  Lublow,  Starkow  —  leichtow.

2.  Kürassier  Friedrich  Geffe,  Treblin  —  bisher  ver-  7.  Unteroffizter  Paul  Hermann,  Brünnow  —  lom.
mißt,  ist  im  Lazaretr.  8  Unteroffizter  Mox  Kuball,  Turzig  —  schwervw.

8.  Gefreiter  Karl  Eggert,  Rummelsburg  —  vermtßt.  9.  Musketier  Max  Remus,  Saaben  —  vermtßt.

4.  Wehrmann  Friedrich  Zamel,  Wussow  —  leichtvw.  10.  Unteroffizier  Karl  Gursky,  Rummelsburg  —  lvw.

5.  Unteroffizier  August  Witt,  Rummelsburg  —  verw.

Vorstehenden  Auszug  aus  den  letzten  Verlustlisten  —  soweit  der  Kreis  Rummelsburg  in  Frage  kommt
—  bringe  ich  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis.
Rummelsburg,  den  19.  Oktober  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.