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Die Deutsche Regierung schlägt vor, in allen diesen Punkten den Sachverhalt
durch neutrale Kommissionen aufklären zu lassen.
Um alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind auf Ver-
anlassung der Deutschen Regierung an sämtliche Unterseebootkommandanten Befehle
ergangen, die eine Torpedierung von Passagierschiffen ausschließen, wobei jedoch aus
technischen Gründen eine Gewähr nicht dafür übernommen werden kann, daß dieser
Befehl jedes auf See befindliche Unterseeboot vor seiner Rückkehr erreicht.
Als grundlegende Bedingung für den Frieden bezeichnet der Präsident die
Beseitigung jeder auf Willkür beruhenden Macht, die für sich, unkontrolliert und aus
cigenem Empfinden den Frieden der Welt stören kann. Darauf antwortet die Deutsche
Regierung: Im Deutschen Reich stand der Volksvertretung ein Einfluß auf die
Bildung der Regierung bisber nicht zu. Die Verfassung sah bei der Entscheidung
über Krieg und Frieden eine Mitwirkung der Volksvertretung nicht vor. In diesen
Verhältnissen ist ein grundlegender Wandel eingetreten. Die neue Reglerung ist in
völliger Übereinstimmung mit den Wünschen der aus dem gleichen, allgemeinen, geheimen
und direkten Wahlrecht hervorgegangenen Volksvertretung gebildet. Die Führer der
großen Parteien des Reichstags gehören zu ihren Mitgliedern. Auch künftig kann
keine Regierung ihr Amt antreten oder weiterführen ohne das Vertrauen der Mehrheit
des Reichstages zu besitzen. Die Verantwortung des Reichskanzlers gegenüber der
Volksvertretung wird gesetzlich ausgebaut und sichergestellt. Die erste Tat der neuen
Regierung ist gewesen, dem Reichstag ein Gesetz vorzulegen, durch das die Verfassung
des Reichs dahin geändert wird, daß zur Entscheidung über Krieg und Frieden die
Zustimmung der Volksvertretung erforderlich ist.
Die Gewähr für die Dauer des neuen Systems ruht aber nicht nur in den
gesetzlichen Bürgschaften, sondern auch in dem unerschütterlichen Willen des deutschen
Volkes, das in seiner großen Mehrheit hinter diesen Reformen steht und deren energische
Fortführung fordert.
Die Frage des Präsidenten mit wem er und die gegen Deutschland verbündeten
Regierung es zu tun haben, wird somit klar und unzweideutig dahin beantwortet,
daß das Friedens- und Waffenstillstandsangebot ausgeht von einer Regierung, die,
frei von jedem willkürlichen und unverantwortlichen Einfluß, getragen wird von der
Zustimmung der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes.
Berlin den 20. Oktober 1918.
· « gez. Solf.
Nr. 65.
Gerngespräch
des Generals Ludendorff an Herrn Oberst von Haeften.
Großes Hauptquartier, den 21. Oktober 1918.
Sehr dringend.
Um womöglich die Schwierigkeiten, die sich bei der Reichsleitung ergeben
hatten, zu beheben, hatte ich mich bemüht, einen Zusatz bezüglich der U-Boote zu finden.
Ich hatte Exzellenz von Hintze und General von Bartenwerfer gebeten, einen Vermitte-