thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr.  38.  611

 

 

 

 

Steuer  festsetzung
Dem  Betrag
Der  Abgabe-  in  Sp.  10  Von  dem  Abgabe-  Für  jede
berechnung  ist  zu  entspricht  ein,  betrag  in  Sp.  12  find  Einlage  find  Gesamtbetrag
Grunde  zu  legen  Steuersatz  Abgabebetrag)  abzusetzen  nach  §  9  somit  zu  der  Abgabe  Bemerkungen
für  jede  Einlage  für  des  Gesetzes  entrichten(Sp.  4  4  Sp.  15)
ein  Betrag  von  jede  Einlage
von
4  #  Zehntel  --“  4
10  11  12  13  14  15  16  I  17