Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

—  170  —

besen  Beamten  die  Aufstellung  der  Woeserorrsor.  ungs-Entwürfe  und  die

Prufung  der  etwa  von  Privattechnikern  aufgestellten  Entwürsc  zugecwiesen
  werden.  Auch  ist  der  Minister  für  Landwirtschaft  bereit,  falls
landwirtschaftliche  Interessen  mit  beteiligt  sind,
Beihilsen  zu  den  Borarbeitskosten  zu  gewähren,  und  für  die  Ausführung
von  Wasserleitungen  im  Vercin  mit  den  Provinzialverbänden  Unterstütungen
  zu  gewähren.

In  den  vier  süddeutschen  Staaten  Württemberg,  Bayern,
Baden  und  Elsaß-Lothringen  sind  stastliche  Unstalten  ins
Leben  gerufen,  die  den  Bau  von  Zentral-Wasserversorgungen  fördern
sollen  und  bisher  bereits  einen  segensreichen  Einfluß  ausgeübt  haben.

Wenn  die  Taserleitung  zur  Terbrsnhnz  geeignet  ist,  so  geben
auch  die  häufig  Unterstützungen
und  Pr  aämien.

So  gibt  die  Vereinigte  landschaflliche  Brandkasse
zu  Hannovec  Darlehen  zum  Bau  von  Wasserleitungen  gegen  3  pt.
Zinsen  bei  Abtragung  binnen  10  Jahren;  auch  erm  igt  sie  bei  Vorhandensein
  einer  Woßerlenen  die  Prämien  um  10  Pfg.  pro  1000  M.
Versicherungssumme.

Die  bayerische  Regierung  schuf  einen  besonderen  Fonds
aus  den  Abgaben  der  Brandversicherungen  an  den  Staat,  aus  dem  alle
unbemittelten  Gemeinden  unterstützt  und  alle  Kosten  des  erwähnten
technischen  Wasserburcaus  bestritten  werden

Auch  die  Mittel,  die  von  den  Landes-Versich  ljährlich
  für  gemeinnützige  Zwecke  aufgewandt  werden,  ehten  zum  Keir
der  Anlage  ländlicher  Wasserleitungen  zugutc.

Liegt  das  Bedürfnis  einer  genreinsamen  Wasserversorgung  vor,
so  werden  in  erster  Linie  die  Gemeinden  berufen  sein,  ihm  dur
den  Ban  einer  Leitung  abzuhelsen.  Wo  ein  solches  Vorgehen  der
Gemeinde  auf  Schwierigkeiten  stößt,  sei  es,  daß  örtliche  Verhältnisse
dies  nicht  rationell  erscheinen  lassen,  sei  es  aus  bloßem  Unverstand
eines  Teils  der  Gemeindemitglieder,  wird  sich  die  Bildung  von
Genossenschaften  auch  auf  diesem  Gebiete  trefflich  bewähren,  wie
verschiedene  uns  bekannte  Beispiele  beweisen.  Unter  Umständen
läßt  sich  eine  wirksame  Wasserversorgung  erst  dadurch  herbeiführen,
  daß  sich  mehrere  benachbarte  Gemeinden  zu  diesem  Zwecke
zusammentun,  während  eine  allgemeine  Versorgung  für  einen
ganzen  Kreis  durch  den  Kreiskommunalverband  wohl  nur  selten
in  Betracht  kommen  wird.

Eine  Gemeindewasserleitung  legte  schon  vor  reichlich  20  Jahren  das
damals  etwa  500  Einwohnec  umfassende  Bauerndorf  Glattenstein
in  Thüringen  an.  Trotz  der  im  allgemeinen  vorzüglichen  Wasserverhält.
nisse  bolen  diese  bech  einen  genügenden  Schutz  geg  gen  r*“  Feuersbrunst.
Man  plante  daher  die  Anlage  cines  Feuerteiches,  doch  erhob  dagegen
der  Landrat  seine  Stimme  und  befürwortete  als  weitklickercder  ann
den  Bau  einer  Hochdruckleitung.  Nach  mancherlei  Kämpfen  Kiligte  die
Gemeinde  in  diesen  Vorschlag  ein,  unter  der  Bedingung,  daß  v

auf  16  400  M.  veranschlagten  Kosten  die  politische  Gemeinde  die  Lle.
*  Feue  rlõschfonds  des  Kreises  ein  Viertel  und  das  letzte  Viertel  die
ziemlich  vermögende  Kirche  trügen.  So  ging  man  im  Winter  1886  ans