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besen Beamten die Aufstellung der Woeserorrsor. ungs-Entwürfe und die
Prufung der etwa von Privattechnikern aufgestellten Entwürsc zugecwiesen
werden. Auch ist der Minister für Landwirtschaft bereit, falls
landwirtschaftliche Interessen mit beteiligt sind,
Beihilsen zu den Borarbeitskosten zu gewähren, und für die Ausführung
von Wasserleitungen im Vercin mit den Provinzialverbänden Unterstütungen
zu gewähren.
In den vier süddeutschen Staaten Württemberg, Bayern,
Baden und Elsaß-Lothringen sind stastliche Unstalten ins
Leben gerufen, die den Bau von Zentral-Wasserversorgungen fördern
sollen und bisher bereits einen segensreichen Einfluß ausgeübt haben.
Wenn die Taserleitung zur Terbrsnhnz geeignet ist, so geben
auch die häufig Unterstützungen
und Pr aämien.
So gibt die Vereinigte landschaflliche Brandkasse
zu Hannovec Darlehen zum Bau von Wasserleitungen gegen 3 pt.
Zinsen bei Abtragung binnen 10 Jahren; auch erm igt sie bei Vorhandensein
einer Woßerlenen die Prämien um 10 Pfg. pro 1000 M.
Versicherungssumme.
Die bayerische Regierung schuf einen besonderen Fonds
aus den Abgaben der Brandversicherungen an den Staat, aus dem alle
unbemittelten Gemeinden unterstützt und alle Kosten des erwähnten
technischen Wasserburcaus bestritten werden
Auch die Mittel, die von den Landes-Versich ljährlich
für gemeinnützige Zwecke aufgewandt werden, ehten zum Keir
der Anlage ländlicher Wasserleitungen zugutc.
Liegt das Bedürfnis einer genreinsamen Wasserversorgung vor,
so werden in erster Linie die Gemeinden berufen sein, ihm dur
den Ban einer Leitung abzuhelsen. Wo ein solches Vorgehen der
Gemeinde auf Schwierigkeiten stößt, sei es, daß örtliche Verhältnisse
dies nicht rationell erscheinen lassen, sei es aus bloßem Unverstand
eines Teils der Gemeindemitglieder, wird sich die Bildung von
Genossenschaften auch auf diesem Gebiete trefflich bewähren, wie
verschiedene uns bekannte Beispiele beweisen. Unter Umständen
läßt sich eine wirksame Wasserversorgung erst dadurch herbeiführen,
daß sich mehrere benachbarte Gemeinden zu diesem Zwecke
zusammentun, während eine allgemeine Versorgung für einen
ganzen Kreis durch den Kreiskommunalverband wohl nur selten
in Betracht kommen wird.
Eine Gemeindewasserleitung legte schon vor reichlich 20 Jahren das
damals etwa 500 Einwohnec umfassende Bauerndorf Glattenstein
in Thüringen an. Trotz der im allgemeinen vorzüglichen Wasserverhält.
nisse bolen diese bech einen genügenden Schutz geg gen r*“ Feuersbrunst.
Man plante daher die Anlage cines Feuerteiches, doch erhob dagegen
der Landrat seine Stimme und befürwortete als weitklickercder ann
den Bau einer Hochdruckleitung. Nach mancherlei Kämpfen Kiligte die
Gemeinde in diesen Vorschlag ein, unter der Bedingung, daß v
auf 16 400 M. veranschlagten Kosten die politische Gemeinde die Lle.
* Feue rlõschfonds des Kreises ein Viertel und das letzte Viertel die
ziemlich vermögende Kirche trügen. So ging man im Winter 1886 ans