Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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2.  Des  Königl.  evangellschen  Conslstorlum.
Die  Concurs-Prüfungen  der  veutschen  Schullehrer  evangelischer  Confession  betreffend.

Zu  den  Concurs=  Prüfungen  der  deutschen
  Schullehrer  evangelischer  Confession
##nd  folgende  Tage  festgesetzt:  und  zwar
für  die  Schul  =  Incipienten,  welche
ihre  Lehrzelt  vollendet  haben,  von  den  Generalaten
  Heilbronn,  Oehringen,
Maulbronn  der  17.  Mai,  von  dem
Generalate  Täbingen  der  #à4.  Mai,  und
von  den  Generalaten  Ulm  und  Urach
der  35.  Mal;  für  sämtliche  Proolforen,
welche  dle  Dienstprüfung  erstehen  wollen,
der  29.  Mal;  und  für  die  Schulmeister,
  die  um  Befbrderung,  oder  Vollmacht,

  Schul-Ineipienten  bilden  zu  därfen,
  gebeten  haben,  der  31.  Mai.

Alle  diejenigen,  welche  ihre  Bitten  um
Zulassung  zur  Präfung  berelts  eingeresche
haben,  und  nicht  damtt  zurückgewlesen
worden  sind,  haben  sich  an  dem  fär  ihre
Klasse  bestimmten  Tage,  Morgens  8  Uhr,
in  der  Kanzlel  des  Kbnigl.  Consistorium
elnzusinden,  wo  ihnen  das  Weltere  erbffuet
werden  wird.

Stuttgart  den  :.  Mal  1370.
Wäcter.

C)  Des  Departements  der  Finanzen:
des  Finanz-Ministerium.
Die  Bezahlung  der  Delations-Gebühren  in  Straf-Rekurs-Fällen  beireffend.

Da  Se.  Königl.  Majestät  in  Be-Uehung
  auf  die  Ausbezahlung  der  Anbring-Gebühren
  durch  Dekret  vom  77.  d.  M.
znädigst  zu  bestimmen  geruht  haben,  daß
diese  Gebühren  vor  Verfluß  der  für  die
Nekurse  in  Strafsachen  in  der  Verordnung
vom  B.  Mei  16818.  F.  16  bestimmten  Zelfrist
  an  die  Delatoren  nicht  ausbezahlt
werden  sollen,  und  daß  in  Fällen,  wo  der

Bestrafte  den  Rekurs  wirklich  ergriffen
habe,  dle  Ausbezahlung  bis  zu  erfolgter
definitiver  Entscheidung  im  Anstand  zu
lassen  seyz;  se  wird  solches  den  geeigneten
Kdnigl.  Stellen  zur  Nachachtung  biemtt
bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  20.  Aprll  1820.
Wechherlin.