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7. Eine Beikrage enr kattung in den bafũr vorgesehenen
Jäben (Heirat, Unfall, Tod), 88 42, 43, 44;
nstige Vorteile der Invalidenversicherun ng
t Darlehn zum Bau eines eigenen Wohnhauses usw.).
Leider sind die Vorzüge der Versicherung noch durchaus nicht
genügend in der Landbevölkerung bekannt, die Landesversicherungsanstalten
klagen über die geringe Beteiligung, wenn auch ein
Fortschritt schon zu verzeichnen ist. Bei der geringen Ausdehnung,
welche die Selbstversicherung bis jetzt ersahren hat, muß mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln und Krästen für eine allgemeine
und fortgesetzte Ausklärung gesorgt werden. Es ist das um so
nötiger, als das Versicherungsgesetz nic bloß das umfassendste
seiner Wirkung nach ist, sondern auch das schwierigste der großen
Versicherungsgesetze. Wer in der Bevölkerung kann sich aus den
194 Paragraphen des Gesetzes ein Bild machen? Und doch ist kein
Gesetz so aus die eigne Mitwirkung der Beteiligten zugeschnitten
wie dieses.
Um die Aufklärung über die Vorteile der freiwilligen Versicherung
# sind in erster Linie die Versicherungsanstalten selbst bemüht.
So werden on den Anstalten der Provinzen
Brandenburg, Schlesien, „toreußen- Hannover,
Ahein vrovin3 für das Großherzogtum
Baden'und Schwaben und Neuburg Merkblätter, Flugschriften
und Bekanntmachungen herausgegeben, die entweder um
sonst oder gegen eine geringe Vergütung abgegeben werden. In
Ostpreußen ist durch den Landesrat Passarge ein kleines Hest
über die Selbstversicherung versaßt, das kostenlos durch die Kontrolldeamten.
verteilt wird. Von dem Versasser sind im Austrage
Sanstalt auch Vorträge gehalten. — Auch
der Kreisverwaltungen haben sich, wenn auch bisher nur
vereinzelt, die Belehrung der Landbevölkerung angelegen sein
lassen. Im Kreise Tarnowitz wird über die zur Selbstversicherung
Berechtigten auf dem Landratsamt eine genaue Liste geführt und
die Bevölkerung durch Vorträge und Flugschristen ausgeklärt. Im
Kreise Pleß werden dem Kreisadreßbuch geeignete Flugblätter beigelegt.
In Baden erteilen die Bezirksämter im Auftrage der Regierung
Belehrung. Aus der Rheinprovinz berichtet die Landesversicherungsanstalt
die auffällige Erscheinung, daß einzelne kleine
ländliche Gemeinden 50 und mehr Selbstversicherte aufweisen und
sie schließt daraus mit Recht, daß der Erfolg der Belehrungen davon
abhängt, inwieweit die örtlichen Behörden oder Vereine
und, wir fügen hinzu, die Geistlichen, Lehrer und
Aerzte für Aufklärung sorgen.
Dazu müssen aber diese selbst genau Bescheid wissen, woran es
oft noch sehlen wird. Hierzu verweisen wir hinsichtlich des ganzen
Versicherungsgesetzes anf die unten genannten Schristen von Düttmann
und Gebhard, von Woedtke und Dr. Hitze, von denen das