Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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7.  Eine  Beikrage  enr  kattung  in  den  bafũr  vorgesehenen
Jäben  (Heirat,  Unfall,  Tod),  88  42,  43,  44;
nstige  Vorteile  der  Invalidenversicherun  ng
t  Darlehn  zum  Bau  eines  eigenen  Wohnhauses  usw.).

Leider  sind  die  Vorzüge  der  Versicherung  noch  durchaus  nicht
genügend  in  der  Landbevölkerung  bekannt,  die  Landesversicherungsanstalten
  klagen  über  die  geringe  Beteiligung,  wenn  auch  ein
Fortschritt  schon  zu  verzeichnen  ist.  Bei  der  geringen  Ausdehnung,
welche  die  Selbstversicherung  bis  jetzt  ersahren  hat,  muß  mit  allen
zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  und  Krästen  für  eine  allgemeine
und  fortgesetzte  Ausklärung  gesorgt  werden.  Es  ist  das  um  so
nötiger,  als  das  Versicherungsgesetz  nic  bloß  das  umfassendste
seiner  Wirkung  nach  ist,  sondern  auch  das  schwierigste  der  großen
Versicherungsgesetze.  Wer  in  der  Bevölkerung  kann  sich  aus  den
194  Paragraphen  des  Gesetzes  ein  Bild  machen?  Und  doch  ist  kein
Gesetz  so  aus  die  eigne  Mitwirkung  der  Beteiligten  zugeschnitten
wie  dieses.

Um  die  Aufklärung  über  die  Vorteile  der  freiwilligen  Versicherung
  #  sind  in  erster  Linie  die  Versicherungsanstalten  selbst  bemüht.
  So  werden  on  den  Anstalten  der  Provinzen
Brandenburg,  Schlesien,  „toreußen-  Hannover,
  Ahein  vrovin3  für  das  Großherzogtum
Baden'und  Schwaben  und  Neuburg  Merkblätter,  Flugschriften
  und  Bekanntmachungen  herausgegeben,  die  entweder  um
sonst  oder  gegen  eine  geringe  Vergütung  abgegeben  werden.  In
Ostpreußen  ist  durch  den  Landesrat  Passarge  ein  kleines  Hest
über  die  Selbstversicherung  versaßt,  das  kostenlos  durch  die  Kontrolldeamten.
  verteilt  wird.  Von  dem  Versasser  sind  im  Austrage

Sanstalt  auch  Vorträge  gehalten.  —  Auch
der  Kreisverwaltungen  haben  sich,  wenn  auch  bisher  nur
vereinzelt,  die  Belehrung  der  Landbevölkerung  angelegen  sein
lassen.  Im  Kreise  Tarnowitz  wird  über  die  zur  Selbstversicherung
Berechtigten  auf  dem  Landratsamt  eine  genaue  Liste  geführt  und
die  Bevölkerung  durch  Vorträge  und  Flugschristen  ausgeklärt.  Im
Kreise  Pleß  werden  dem  Kreisadreßbuch  geeignete  Flugblätter  beigelegt.
  In  Baden  erteilen  die  Bezirksämter  im  Auftrage  der  Regierung
  Belehrung.  Aus  der  Rheinprovinz  berichtet  die  Landesversicherungsanstalt
  die  auffällige  Erscheinung,  daß  einzelne  kleine
ländliche  Gemeinden  50  und  mehr  Selbstversicherte  aufweisen  und
sie  schließt  daraus  mit  Recht,  daß  der  Erfolg  der  Belehrungen  davon
  abhängt,  inwieweit  die  örtlichen  Behörden  oder  Vereine
  und,  wir  fügen  hinzu,  die  Geistlichen,  Lehrer  und
Aerzte  für  Aufklärung  sorgen.

Dazu  müssen  aber  diese  selbst  genau  Bescheid  wissen,  woran  es
oft  noch  sehlen  wird.  Hierzu  verweisen  wir  hinsichtlich  des  ganzen
Versicherungsgesetzes  anf  die  unten  genannten  Schristen  von  Düttmann
  und  Gebhard,  von  Woedtke  und  Dr.  Hitze,  von  denen  das