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Antwerpen, und setzen dies bis zum 5. Februar fort, ohne,
wie beabsichtigt, die Verbrennung der feindlichen Flotte zu
bewirken.
1843. Erinnerungsfest der preussischen Veteranen zu
Berlin.
Eine erhebende Gedenkfeier des Tages, an welchem König Friedrich
Wilhelm III. im Jahr 1813 die Freiwilligen zum Kampfe gegen die
Franzosen rief!
1847. König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen errichtet durch
Patent von diesem Datum „die ständischen Einrichtungen be-
treffend,“ den „vereinigten Landtag“.
Eine „grosse Massregel“‘ nannten dies damals die Zeitungen; und
Alex. von Humboldt nannte, bei so wenigem Geben des Königs unter
diesen Zeitumständen, die Sachlage eine „verzweifelte“. Er fürchtet
schon im Frühling 1847 in Preussen, „Heftigkeiten aller Art, Polizeigrimm,
Volkswut, Truppeneinwirken, als Folgen dieses kargen Gebens“. .Da-
gegen war der König „seelenvergnügt“ im Glauben, „sein Geschenk“
werde im ganzen preussischen Staate „mit freudiger Begeisterung“ auf-
genommen werden. — Ein Jahr später sollte er das Gegenteil erkennen.!
1864. Gefecht bei Jagel, Ober- und Niederselk, in, wel-
chem die Dänen von den Preussen und Oesterreichern zurück-
geworfen werden.
1867. Eröffnung einer auf Betreiben Bayerns gehaltenen Konferenz
zu Stuttgart. Bevollmächtigte von Bayern, Württemberg, Baden
und Hessen traten zur Beratung einer gleichmässigen
Heerverfassung der süddeutschen Staaten zusammen.
Die Stimmung war eine sehr partikularistische. Man ging,
ohne sich geeinigt zu haben, auseinander.
1868. Der volkstümliche badische Minister-Präsident Matlıy stirbt.
1871. Der Kaiser von Deutschland zeigt den auswärtigen
Mächten die Wiederherstellung des Deutschen Reiches und die
Uebernahme der Kaiserwürde an.
Garibaldi kommt nach Chagny, dem Hauptquartier der
Vogesenarmse.
1874. Erzbischof von Ledochowski von Posen-Gnesen ver-
haftet und nach Ostrowo (Posen) ins Gefängnis gebracht.
1888. Gleichzeitige Veröffentlichung der deutsch-öster-
reichischen Bündnisurkunde durch die Regierungs-
organe zu Berlin, Wien und Fest.
4. Februar.
11ll. Konkordat von Sutri, welchem Kaiser Heinrich V. nur
mit der ausdrücklichen Erklärung und unter dem Vorbehalte
seine Zustimmung gab, dassdasselbedurchden Beschluss