Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Genehmigungs-Urkunde.

Nachdem  von  der  Direktion  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft  zu  Erfurt,
im  Einverständnisse  mit  dem  Verwaltungsrathe  derselben,  beschlossen  worden  war,  die
von  Sr.  Königlichen  Hoheit,  dem  Großherzoge,  unterm  3.  April  1855  genehmigte
Eisenbahnanleihe  von  drei  Millionen  Thalern,  für  welche  24,400  Stück  Prioritäts-Obligationen
  der  Thüringischen  Eisenbahngesellschaft  unter  Zusicherung  der  Verzinsung
  mit  4½  Prozent  ausgegeben  waren,  zu  kündigen  und  —  soweit  die  Obligationen
  nicht  bereits  zur  Ausloosung  gekommen  —  in  eine  vierprozentige  Anleihe
mit  der  nachstehenden  Aenderung  des  früheren  Emissions=  und  Tilgungs-Planes
(Reg.  Bl.  vom  Jahre  1855  Seite  39  und  flg.)  zu  verwandeln,  ist  von  der
Großherzoglich  Sächsischen  Staatsregierung  zu  dieser  Kündigung  bezüglich  zu  der
nachstehenden  Abänderung  des  Emissions=  und  Tilgungs-Planes  unterm  6.  September
  1862  die  erforderliche  Genehmigung  ertheilt  worden.

Die  gegenwärtige  Urkunde  nebst  dem  nachstehenden  Nachtrage  zum  Emissionsund
  Tilgungs-Plane  soll  demnächst  durch  das  Regierungs-Blatt  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht  werden.

Weimar  am  2.  Januar  1863.

6  Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
von  Watzdorf.