Genehmigungs-Urkunde.
Nachdem von der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zu Erfurt,
im Einverständnisse mit dem Verwaltungsrathe derselben, beschlossen worden war, die
von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, unterm 3. April 1855 genehmigte
Eisenbahnanleihe von drei Millionen Thalern, für welche 24,400 Stück Prioritäts-Obligationen
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft unter Zusicherung der Verzinsung
mit 4½ Prozent ausgegeben waren, zu kündigen und — soweit die Obligationen
nicht bereits zur Ausloosung gekommen — in eine vierprozentige Anleihe
mit der nachstehenden Aenderung des früheren Emissions= und Tilgungs-Planes
(Reg. Bl. vom Jahre 1855 Seite 39 und flg.) zu verwandeln, ist von der
Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung zu dieser Kündigung bezüglich zu der
nachstehenden Abänderung des Emissions= und Tilgungs-Planes unterm 6. September
1862 die erforderliche Genehmigung ertheilt worden.
Die gegenwärtige Urkunde nebst dem nachstehenden Nachtrage zum Emissionsund
Tilgungs-Plane soll demnächst durch das Regierungs-Blatt zur öffentlichen
Kenntniß gebracht werden.
Weimar am 2. Januar 1863.
6 Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.