Full text : Das Buch von unsern Kolonien.

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K##  1.

Die  Prüfungs-Commission  hat  je  in  der  ersten  Hälfste  der  Monate  Februar  und
Augus  jeden  Jahrs  «

s)diejenigcnSeminaristen,welcheindembetreffenden-Halbfabr-ihrenakademischen

  Studienlauf  beendigen,  und

2)  diejenigen  nicht  im  Seminar-Verbande  stehenden  Candidaten  der  evangelischen

Theologie,  welche  die  Beendigung  ihrer  akademischen  Studien  in  dem  betreffenden

  Halbjahr  angemeldet  haben  (F.  2),  zu  verzeichnen,  und  die  Studienund

  Sitten-Zeugnisse  derselben  beziehungsweise  zu  sammeln  oder  einzuziehen.
.  2.

Die  in  g.  1  unter  Nro.  :  genannten  nicht  im  Seminar-Verbande  stehenden  Candidaten
  haben,  wenn  sie  ihre  Studien  auf  der  Landes-Universität  beendigen,  in  dem
Halbjahr  ihres  Abgangs  von  derselben,  und,  wenn  sie  dieselben  auf  einer  auswärtigen
Universität  beendigt  haben,  in  dem  Halbjahr  ihrer  Zurückkunft  in  das  Vaterland,  beziehungsweise
  je  vor  dem  1.  Februar  und  1.  August  des  betreffenden  Halbjahrs  hievon
der  Prüfungs-Commission  schriftliche  Anzeige  zu  machen,  und  dabei  zugleich  die  Dauer
ihres  abademischen  Studienlaufes  und  die  während  desselben  von  ihnen  gehörten  Vorlesungen
  anzugeben.  ,

g-3.-EinScminarist,welcherderCmididatcn-PrüfungersteinoddrzsveiHälbjal)re


nach  seinem  Abgang  aus  dem  Seminar  sich  unterziehen  will,  hat  hiezu  besondere  Erlaubniß
  des  K.  Studienraths  noͤthig.

Ein  anderer  Candidat,  welcher  einen  solchen  Aufschub  wuͤnscht,  hat  sowohl  die
Dauer  des  Aufschubs,  als  die  Gründe,  welche  ihn  hiezu  veranlassen,  in  der  ihm  nach
K  obliegenden  Anzeige  auszudrücken.

K.  4.

Als  Vorbedingung  der  Zulassung  zur  Candidaten-Prüfung  wird  nach  Maßgabe
der  K.  Verordnung  vom  7.  Juni  1878,  K.  3  erfordert,  daß  der  Candidat  sich  wenigstens
  drei  bis  vier  Jahre  dem  akademischen  Studium  gewidmet  und  inner  dieser  Zeit
wenigstens  ein  Jahr  lang  Vorlesungen  über  theoretische  und  praktische  Philosophie,
über  Geschichte  der  Philosophie,  allgemeine  Geschichte,  Philologie,  Marhematik  und