Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Heraudgegeben 
Reichskanzler- Amt. 
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und ———. — — für den Jahrgang Zwe- Thaler. 
III. Jahrgaug. Berlin, Freitag, den 19. Februar 1875. Nr.8 
 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen Verweisung 
5. Finanz-Wesen Nachweisung über die am 31. Januar 1875 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet 
Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der 
  
  
2. Mũnz:·Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- ien Zetttelbanken vorhanden gewesenen Banknoten 132. 
münzen: Uebersicht über die bis Ende Januar 1875 für 6. Justiz-Wesen Ernennung zu Mitgliedern von Kaiserlichen 
Rechnung des Deutschen eiche zur Einziehung gelangten Disziplinarkammern ............ 134. 
Landes. Silber- und Kupfermünzen 7. Post-Wesen: Eroöfnung der Eisenbahn- Limburg a. d. Lahn 
3. Handels= und Gewerbe- Wesen kosten der Bekanntmachung Niederselters; Bücherpost; Unzulässigkeit der Ueberweisung 
der Eintragung und Löschung eines Waarenzeichens 131. von Zeitungs- Frei- Exemplaren.  nach Orten des Wechsel 
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an verkehrs; Briefpostverkehr mit in Ostindien, China, Japan ect.; 
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für den Monat Seepostverbindung mit Norwegen der Linie Hamburg 
Januar des Jahres 1875; Umwandlung einer Steuer Drontheim;: Vorausbezahlung mit Norwegen Bestellgebühr für frankirte 
— 131. Postsendungen 136. 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. die unverehelichte Michalina Grochowska aus Lowicz (Gouvernement Warschau in Russisch- 
Polen), 24 Jahre alt, 
2. der Müller Franz Kopacz aus Warschau, 39 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 1 wegen * Annahme eines falschen 
Namens und gewerbsmäßiger Unzucht, zu 2 wegen Land reichen, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom resp. 4. und 6. Februar d. Js.; 
3. der Webergeselle Franz Tomesle, geburtig aus Ober-Johnsdorf Greis Chrudim, VBezirk 
Landskron in Böhmen), 48 Jahre alt, 
4. die unverehelichte Marianne Müller, gebürtig aus Ritschka (Kreis Königgrätz, Bezirk 
Reichenau in Böhmen), 23 Jahre alt, « 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 3 wegen Landstreichens, zu 4 wegen Land- 
streichens und wiederholten Bettelus, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- 
Regierung zu Breslau vom resp. 29. Dezember v. Is. und 13. Januar d. Js.; 
5. der Maurergeselle Niels Theodor Julius Schmager aus Kopenhagen, 23 Jahre alt, 
6. der Maler Christian Emil Christensen aus Kiöge auf Seeland (Dänemart), 20 Jahre alt, 
zu 5 und 6 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom 6. Februar d. Js.; 
7. die Dienstmagd Maria Hofer, geboren und ortsangehörig zu Saalfelden (Bezirk Zell am 
See, Herzogthum Salzburg, Oesterreich), 21 Jahre alt, 
8. der Drehorgelspieler Giovanni Casagranda, geboren und ortsangehörig zu Lases (Kreis 
Trient, Bezirk Civezzano in Süd-Tirol), 37 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 8 auch wegen Bettelns), 
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Laufen vom resp. 14. und 
20. Januar d. Js.; 
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