Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
–. — —
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler.
Berlin, Freitag, den 14. Mai 1875. - 20.
Verwaltungs= Sachen: Verweisung nach erfolgter Einlösung vernichteten Banknoten 312.
dem Reichsgebiet; Zurücknahme einer 5. Müng-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs
............ Seite 309. münzen; — Uebersicht über die bis Ende März 1875
2. Veränderungen bei Steuer. Rechnung des Deutschen Reichs“ zur Einziehung gelangten
................. 310. Landes · Silber· und Kupfermü .......
8. betr.: Eröffnung der 6. Marine und Schiffe fahrt Abänderung des Verzei chnisses
— Eröffnung der der Seemannsämter ect.; Beginn einer Steuermanns= und
.... 1. Schiffer-Prüfung ....... 317.
4. am 30. April 1875 7. Eisenbahn-Wesen: Form und Ausstattung der Tarife 319.
Bestande der 3. Konsulat-Wesen: Ernennung ........ 320.
sowie auch der
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
1. der Seifensieder Bernhard Grünbaum aus Radomek (Gouvernement Warschau in Russisch-
Polen), 21 Jahre alt, Israelit, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls im Rückfalle
erkannten 11 „Jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirkeamts
zu Heilsbronn vom 10. April d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des — sind
2. der Schneidergeselle Robert Becker aus Schloß Ronneburg bei Wenden in Liefland (Ruß-
land), 38 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns
im wiederholten Rückfalle, durch Beschluß der Köntelich preußischen Bezirks-Regierung zu
Königsberg vom 29. April d. Js.
3. der Kammmacher Joseph H a m p el, geboren und ortsangehörig zu Kukus Greis Königgrätz,
Bezirk Königinhof in Bö hmen). 41 Jahr alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen
Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu
Liegnitz vom 1. Mai d. Js.;
4. der israelitische Lehramts-Kandidat Ignaz Roth aus Göncz-Ruscka (Komitat Abauj-Torna in
Ungarn), 24 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und
ührung eines ihm nicht zustehenden Namens. durch Beschluß der Königlich bayerischen
Polizei-Direktion zu München vom 30. Januar d. Js.;
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