Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                         Central-Blatt 
                          für das 
                      Deutsche Reich. 
                          Herausgegeben 
                       Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerstions-Preis für den Jahrgang Zwei Thaler. 
  
III. Jahrgang.                                                              Nr..   30. 
Inhalt: 1 I. Algemeine Verwaltungs · Sachen: Verweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . . Seite 437. 
2. Zoll· und Steuer-· Wesen: Veränderungen bei den Steuer. 
stellen; — Beiordnung eines Stationskontrolörs; — Nach- 
weisung der Einnahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen 
Reiche für die Monate Januar bis Juni 1875 438. 
3. Finanz= Wesen: Nachweisung der 145 an Zöllen 
16 
Berlin, Fraitag, den 23. Juli 1875. 
  
 
und gemeinschestlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen 
im Deutschen Reiche für die Seit vom 1. Januar bis zum 
Schlusse des Monats Juni 1875 440. 
4. Münz-Wesen: Uebersicht Juni 1875  Ausprägung von Reichs · 
5. Marine und Schiffahrt: — —— . 
6. Konsulat-Wesen: Ernennungen 
  
                       1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Bäckergeselle Karl Strobel, geboren am 5. Oktober 1851 zu Wien, ortsangehörig zu 
Juratin (Bezirk Tachau in Böhmen), nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls 
erkannten dreijährigen Juchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich 
in Lüneburg vom 15. Juli d. Js.; 
2. der Schuhmacher Friedrich Bonifaz Renz, gebürtig aus Echterdingen (Königreich Württem- 
 
preußischen Landdrostei 
berg, Oberamtsbezirk Stuttgart), im Jahre 1867 unter Entlassung aus der württembergischen 
—— nach Amerika ausgewandert und von dort zurückgelehrt, 35 Jahre alt, 
nach Verbüß- 
ung einer wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten 1 1/2 jährigen 
Zuchthaustrafe durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landeskommissärs in Karlsruhe 
vom 12 d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
3. der Bahnarbeiter Johann Wanszura, gebürtig aus Sobotnitz (Bezirk Wildenschwerdt in 
Böhmen), 36 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen wiederbotten Bettelns, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Breslau vom 18. Juni d. Js.; 
4. der vormalige Student der Theologie Joseph Anton Giezendanner aus Bütschwyl (Kanton 
St. Gallen in der Schweiz), 32 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen
	        
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