Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                               Central-Blatt 
                                für das 
                             Deutsche Reich. 
                            Herausgegeben 
                            Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
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III. Jahrgang. Berlin, Freirag, den 12. November 1875. v „Nr. 46. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung des §. 23 der Schiffsvermessungs-Ordnung vom 5. Juli 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Seite 709. 872; — Beginn von Seesteuermanns- ect. Prüfungen; — 
2. — Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-  Hafenabgaben in Honfster 718. 
................ 710. 6. Justiz-Wesen. Uebereinkunft zwischen der Kaiserlich deut- 
3. * 8 Gewichts-Wesen: Nachträge zur Eichordnung schen und der Königlich belgischen Regierung wegen geg- 
6. Juli 1869, zum Erlasse vom 15. Februar 191 seitigen Verzichts auf die Beibringung von Trauererlaubnis 
und * Instruition vom 10. Dezember 1869. scheinen. 719. 
4. Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß., tetr. zoll-  7. nHeimath-Wese Entscheidungen des Bundesamts für das 
amtliche Behandlung der Güter auf Eisenbahne Ver- Heimathwesen .............. 
änd der deutschen Zollgrenze und damit sam 8. Konsulat = Wesen: Ernennungen ect. 727. 
hängende Veränderungen bei Steuerstelllen 716. 9. Personal-Veränderungen ect.: Ernennungen beim Rechnungs- 
5. Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betr. Ergänzung □)) 727. 
  
  
  
                      1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Aus Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. der Schneider Moriz Bächler, geboren am 10. Januar 1844 zu Ruswyl (Kanton Luzern 
in der Schweiz), nach Verbüßung einer wegen Falschmünzerei erkannten sechsjährigen Zucht- 
hausstrafe, vorher zuletzt in Rappoltsweiler (Ober-Elsaß) wohnhaft, durch Beschluß des 
Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 2. November d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns, 
2. der Oelbgießer Nochus Köhler, geboren und ortsangehörig zu Odrau (Bezirk Troppau in 
Oesterreichisch-Schlesien), 24 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei 
zu Stade vom 23. Oktober d. Js.; 
3. der Kutscher und Tagelöhner Wilhelm auli aus Hohenzell (Bezirk Ried in Oesterreich 
ob der Enns), 54 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des 
Schwarzwaldkreises zu Reutlingen vom 28. September d. Js.; 
 
4. der Brauergehülfe Andreas Kempe, gebürtig aus Stockholm in Schweden, 25 Jahre alt, 
durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburg-schwerin'schen Ministeriums des Innern vom 
15. Oktober d. Js.: 
 
5. der Schuhmacher Georg Breihoffer, gebürtig aus Salzburg in Oesterreich, 24 Jahre alt 
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 5. November d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
	        
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