Nummer.
Waarenverzeichniß
für die
Ausfuhr und Durchfuhr.
895
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— — —
Hinweis auf die
Abtheilungen
des Zolltarifs.
Abweichungen gegen die
Spalten 1 n 2
für die
Einfuhr.
Tarasatz
(in Prozenten des
Bruttogewichts).
2.
4.
526.
527.
528.
529.
530.
531.
Steinwaaren aller Art.
Steinkohlen.
Koaks.
Braunkohlen.
Torf, Torfkohlen.
Stroh= und Bastwaaren, mit Aus-
nahme der Bänder, Hüte und
Sparterie.
33 0
33 d 1
33 41
33 42
34
34
34
34
526 a. Bearbeitete Halbedelsteine
und Waaren daraus, soweit sie
nicht unter Nr. 20 des Zoll-
tarifs fallen.
526b. Andere Waaren aus Stei-
nen, mit Ausnahme der Statuen,
außer Verbindung mit anderen
Materialien oder nur in Verbin-
dung mit Holz oder Eisen ohne
Politur und Lack.
526e. Schiefertafeln in Holzrah--
men, auch lackirten oder po-
lirten.
526 d. Steinwaaren, mit Aus-
nahme der Statuen, in Verbin-
dung mit anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 20 des Zolltarifs fallen.
34. Steinkohlen, Braunkohlen, Koaks, Torf, Torfkohlen.
527.
528.
529.
530.
35. Stroh= und Bastwaaren.
35 à
35 e0
531a. Matten und Fußdecken von
Bast, Stroh, Schilf, Gras,
Wurzeln, Binsen u. dergl.; auch
andere Schilfwaaren, ordinäre,
gefärbte und ungefärbte.
531b. Alle anderen Stroh= und
Bastwaaren mit Ausnahme der
Bänder, Hüte und Sparterie,
insbesondere Stroh= und Bast-
geflechte; Decken, Vorhänge und
ähnliche Waaren von ungespal-
tenem Stroh.
16 Fsf. u. Kst.
s. auch Zolltarif.
20 Kst.
9 Bll.
s. auch Zolltarif.
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