Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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Übungen  im  Erzählen,  Beschreiben,  Fragen,  Vorzeigen,  Vormachen,  Erklären,
Entwickeln,  Einprägen,  Einüben.  Vorbereitung  einer  Unterrichtsstunde,  Gesichts—
punkte  für  ihre  Beurteilung.

Lektüre  von  leichteren  in  das  Berufsleben  des  Lehrers  einführenden  Schriften
(etwa  Salzmann,  Ameisenbüchlein).

Klasse  III.  4  Stunden.

Psychologie  in  den  Grundzügen.  Einfache  psychologische  Schulversuche  und
Beobachtungsaufgaben.  2  Stunden.

Allgemeine  Unterrichtslehre  in  Begründung  und  Erweiterung  des  in  Klasse  IV
Behandelten.  Methodik  einzelner  Unterrichtsfächer  (etwa  elementares  Lesen
und  Schreiben,  Anschauungsunterricht  und  elementares  Rechnen;  Heimat-  und
Erdkunde,  Geschichte,  Naturgeschichte)  und  Einführung  in  die  Lehrgänge  mit  Be—
ziehung  auf  die  Schulpraxis  der  Seminaristen  in  Klasse  II,  unter  steter  Berücksichti—
gung  der  Lehrpläne  der  Volksschule.  Würdigung  des  Bildungswertes  der  Fächer.
Lehr=  und  Lernmittel  und  Literatur  der  einzelnen  Fächer.  Das  für  den  gegenwärtigen
Unterrichtsbetrieb  Nötigste  aus  ihrer  geschichtlichen  Entwickelung.  Von  Zeit  zu  Zeit
gemeinsames  Anhören  von  Unterrichtsstunden  (mit  Übung  in  Niederschriften  darüber);
gemeinsame  Vorbereitung  von  Unterrichtsentwürfen.  2  Stunden.

Über  den  Unterricht  in  der  Methodik  der  Fächer:  Gesang,  Zeichnen,  Turnen,  der
in  Klasse  III  und  II,  und  den  Unterricht  in  der  Methodik  des  Französischen,  der  in
Klasse  II  und  I  zu  erteilen  ist,  vergleiche  die  Lehrpläne  dieser  Fächer.

Klasse  II.  4  Stunden.

Unter  Vertiefung  der  allgemeinen  Psychologie  die  Lehre  von  den  individuellen
Differenzen,  das  Grundlegende  über  die  Entwickelung  des  kindlichen  Seelenlebens
und  das  Notwendigste  aus  der  Psychopathologie.  Einführung  in  die  Lektüre  einschlägiger
  psychologischer  Schriften.  Einfache  psychologische  Schulversuche  und  Beobachtungsaufgaben
  (auch  Schülercharakteristiken).  1  Stunde.

Fortsetzung  der  Methodik  der  Unterrichtsfächer  (etwa  Religion,  Deutsch,  Rechnen,
Raumlehre,  Naturlehre)  und  der  Einführung  in  die  Lehrgänge  mit  Beziehung  auf  die
Schulpraxis  der  Seminaristen  in  Klasse  I  unter  steter  Berücksichtigung  der  Lehrpläne
der  Volksschule.  Würdigung  des  Bildungswertes  der  Fächer.  Lehr=  und  Lernmittel
und  Literatur  der  einzelnen  Fächer.  Das  für  den  gegenwärtigen  Unterrichtsbetrieb
Nötigste  aus  ihrer  geschichtlichen  Entwickelung.  2  Stunden.

Lehranweisungen  hinsichtlich  der  Schulpraxis  von  Klasse  II  (Besprechung  über  die
Behandlung  der  zuzuteilenden  Aufgaben,  über  gehaltene  Lehrübungen,  gemachte  Er-