Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  779  —
Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Gumbinnen.
Obligation
des  Johannisburger  Kreises

III.  Emission

Littr.  .....  W—  ..
über..  Thaler  Preußisch  Kurant.
Auf  Grund  des  unten  genehmigten  Kreistagsbeschlusses  vom

5.  Dezember  1868.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  40,000  Thalern  bekennt
sich  die  ständische  Kommission  für  den  Chausseebau  des  Johannisburger  Kreises
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von  Thalern
Preußisch  Kurant,  welche  an  den  Kreis  baar  gezahlt  worden,  und  mit  fünf  Prozent
  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  40,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1872.  ab  allmalig  innerhalb  eines  Zeitraums  von  37  Jahren  aus  einem
zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von  wenigstens  Einem  Prozent  des
ganzen  Kapitals  jährlich,  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.


Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1872.  ab  in  dem  Monate
  Januar  jeden  Jahres.  Der  Keeis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch
umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die
gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Heseichmung  ihrer  Buchstaben,
Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen
soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  sechs,  drei,  zwei
und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte  der  Königlichen
Regierung  zu  Gumbinnen,  sowie  in  der  Königsberger  Hartungschen  Zeitung  und
dem  Königlichen  Staatsanzeiger.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
zerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rück.
hbe  der  ausg  gebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,

der  Kreis-Kommunalkasse  in  Johannisburg,  und  zwar  auch  in  der  nach
den  Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.
Cr.  7432.  105%  Mit