Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—
—

 

des  Ausgewiesenen.

 

Alter  und  Heimath

V.

——

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5.

 

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

1.  Johann  CzZypulla,

10.

 

 

Arbeiter,

Paul  Cox,  Handelsmann,


 

Die  Zigeuner:

a)  Anton  Sczyrback.
  Puppenspieler,


b)  dessen  Ehefrau
Anna,  geborene
Burianski,

Josefa  Christoph,
Zigeunerin,

Wilhelmine  Magnussen,
  unrerehe.
lichte,
Peter  Josef  Waclawik,
  Schmiedegeselle,



Elise  Studer,  Fabrikarbeiterin,


Emma  Amsler,  geborene
  Dietrich,

Albert  Dozetro,
ohne  Stand,

Napoleon  Marvellie,
  Bäckergeselle,

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  24.  Juni  1830  zu  Lonkau,
Kreis  Pleß.  Regierungsbezirk  Oppeln,
ortsangehörig  in  Czechowitz,  Bezirk
Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,
geboren  am  30.  September  1851  zu
Schwalmen  bei  Roermond,  Niederlande,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

b.  Auf  Grund  des  S.  362

zu  a.  38  Jahre,

zu  b.  40  Jahre,

beide  geboren  und  ortsangehörig  in
Przybor,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesten,


19  Jahre,  geboren  zu  Oderberg,  Bezirk
Teschen,  Oesterreichisch-Schlesien,
geboren  am  6.  April  1857  zu  Gothenburg,
  Schweden,  ebendaselbst  ortsangehörig,
  zuletzt  wohnhaft  in  Altona,
geboren  1844  oder  1845  zu  Stanow,
Bezirk  Gitschin,  Böhmen,

geboren  am  16.  Mai  1858  zu  Balsthal,
Kanton  Solothurn,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  10.  Mai  1862  zu  Reigoldswyl,
  Kanton  Basel-Land,  Schweiz,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  21.  Mai  1855  zu  Cerelles,
Bezirk  Indre  et  Loire,  Frankreich,  angeblich
  ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  4.  Dezember  1858  zu  Wulpen,
  Bezirk  Westflandern,  Belgien,
ebendaselbst  ortsangehörig,

 

 

Straßenraub  (6  Jahre
Zuchthaus  laut  Er.
kenntniß  vom  4.  Juli

1878),

schwerer  Diebstahl  in
drei  Fällen  2c.
(3  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
16.  Oktober  1880),

 

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
ppeln,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,

 

des  Strafgesetzbuchs:

zu  a.  Landstreichen,

zu  b.  Landstreichen
und  Betteln,
Landstreichen  und
Betteln,
gewerbsmäßige  Unzucht,


Betrug,  Landstreichen,
Betteln  und  Fäl.
schung  von  Legzitimationspapieren,

Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
ppeln,

derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Bautzen,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsldent
  zu  Metz,

derselbe,

 

 

19.  Mai  d.  J.

6.  Mai  d.  J.

7.  Juli  d.  J.

9.  Juli  d.  J.
30.  Juli  d.  J.

11.  Juli  d.  J.

desgleichen.
desgleichen.
31.  Juli  d.  J.

2.  August
d.  J.

Der  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Oppeln  vom  3.  April  d.  J.  aus  dem  Reichsgebiet
  Ausgewiesene  (Central-Blatt  für  1884  S.  170  Z.  7)  heißt  nicht  Franz  Müller,  sondern  Johann  Zalewski,  ist  Arbeiter
und  am  14.  Mai  1860  in  Czenstochau  in  Russisch-Polen  geboren.
Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  12.  August  1879  verfügte  Ausweisung  des  Erdarbeiters
  Mathias  Clément  (Central-Blatt  für  1879  S.  536  Z.  23)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Clêment
deutscher  Reichsangehöriger  ist,  zurückgenommen  worden.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.