.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß dam 7 * Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Einfuhr. es
fuhr Zollt iss. des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
Noch
39. Nähfaden (aus Baum- 205 diese Gespinnste nur einfach gezwirnt,18 Fss.
wolle), mehrfach ge- d. h. bestehen sie nur aus zwei oder mehr 16 Kst.
zwirnter; auch acco- einfachen (in selbständige Drähte nicht 13 Kb.
modirter Nähfaden. weiter zerlegbaren) Fäden, so müssen diel Bll.
selben, um als „accomodirter Nähfaden“
zu gelten, gestrichen (durch Streichen ge-
glättet und von überstehenden Fasern be-
freit) oder besonders appretirt sein.
40.Dochte, ungewebte baum- 206 Zu den ungewebten Dochten gehören auch 18 Ffss. u. Kst.
wollene. einfach geflochtene, höchstens vierdrähtige3 Kb.
Dochte aus Baumwolle in Enden von 7 Bll.
höchstens 55 cm Länge. — Gewebte oder
geflochtene Dochte aus Baumwolle, auch
mit Leinen vermischt (gewichst oder un-
gewichst), fallen unter Nr. 48.
41. In Nr. 20 bis 38.
42.In Nr. 20 bis 38.
43. Baumwollenwaaren: rohe 241 Zu den unter Nr. 43 bis 58 nachzuweisen- Dv
dichte Gewebe, mit den Baumwollenwaaren gehören: Waaren
Ausschluß der aufge- aus Baumwolle, allein oder in Verbin-
schnittenen (gerissenen) dung mit Metallfäden, auch in Verbin-
Sammete undderunter dung mit Leinen oder anderen vegetabi-
Nr. 56 und 57 auf- lischen Spinnstoffen oder mit Pferdehaaren
geführten Gewebe. aus Schweif und Mähne (sofern nicht
die ganze Kette oder der ganze Einschlag
aus Pferdehaaren besteht), jedoch ohne
Beimischung von Seide, Wolle oder an-
deren zu Nr. 41 des Zolltarifs gehörigen
Thierhaaren; zu den unter Nr. 43 nach- 18 Ffl. u. Kst
zuweisenden rohen (aus rohem Garn ver-1 AUrl. "
fertigten) dichten Geweben auch die ge- ·
köperten, gemustert gewebten, gepreßten
oder gerauhten, aus rohem Garn ver-
fertigten dichten Gewebe.
44.—: Tüll, roh und un 2111 DDDDDD„
gemustert.
45.—: dichte Gewebe, ge- 222O)
bleicht, auch appretirt,
mit Ausschluß der auf-
geschnittenen (gerisse-
nen) Sammete.
46.—: aufgeschnittene (ge- 2333.
rissene) Sammete.